Ergebnisbeteiligung 2015

Ergebnisbeteiligung 2015

04.02.2016 Höchste Ergebnisbeteiligung aller Zeiten! Dank an die Belegschaft für eine Spitzenleistung: 5.650 EUR

Michael Brecht, Gesamtbetriebsrsatsvorsitzender

Michael Brecht, Gesamtbetriebsratsvorsitzender: "Ihr habt im letzten Jahr erneut ein Rekordergebnis erarbeitet. Darauf können wir alle stolz sein. Für diese Spitzenleistung gibt's jetzt eine satte Ergebnisbeteiligung."

Daimler legt Rekordergebnisse vor. Für die Belegschaft zahlt sich das aus: sie erhält die höchste Ergebnisbeteiligung aller Zeiten.

Michael Brecht, Gesamtbetriebsratsvorsitzender: "Die Belegschaft hat im vergangenen Jahr unglaublich viel geleistet - das wird an den Rekord-Unternehmenszahlen deutlich. Die Kolleginnen und Kollegen werden mit einer Rekord-Ergebnisbeteiligung an diesem großen Erfolg angemessen beteiligt. Damit ist ein wichtiges strategisches Ziel des Gesamtbetriebsrats erfüllt. Es zeigt sich jetzt, dass die neue Systematik, die wir zur Ermittlung der Ergebnisbeteiligung mit dem Unternehmen vereinbart haben, greift: Die Beschäftigten profitieren vom Ergebnis und vom Effizienzgewinn. Wir haben derzeit einen unglaublichen Lauf. Lasst uns das weiterhin klug nutzen. Und jetzt vor allem erst mal genießen."

Die Ergebnisbeteiligung wird Ende April mit der Entgeltabrechnung ausbezahlt. Wie immer haben all diejenigen Kolleginnen und Kollegen Anspruch auf den Höchstbetrag, die das komplette Jahr in Vollzeit gearbeitet haben und zu den anspruchsberechtigen Einheiten der Daimler AG gehören. Für Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, DH-Studenten und Doktoranden sind anteilige Beträge vorgesehen.

Eigene Regelungen in den Vertriebseinheiten und Tochtergesellschaften

In den Vertriebseinheiten - Niederlassungen, TruckStores und LogistikCenter sowie der MBVD Zentrale - gelten unterschiedliche Regelungen zur Ergebnisbeteiligung. Hintergrund ist die Neuausrichtung des Vertriebs in Deutschland. Die veränderten Regelungen sind Teil der Vereinbarung zur Zukunftssicherung für die Niederlassungen aus dem Jahr 2014, die einen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis 2023 vorsieht. Voraussetzung für den langen Kündigungsausschluss der im Unternehmen verbleibenden Belegschaft und die Zusage von Investitionen war eine drastische Senkung der Kosten in der Niederlassungsorganisation. Dazu gehört von nun an eine separate Regelungen zur Ermittlung der Ergebnisbeteiligung, die erstmals in diesem Jahr zum Tragen kommt.

Auch in den meisten Konzerntöchtern und Auslandsgesellschaften gelten eigene Regelungen zur Beteiligung der Belegschaft am Unternehmenserfolg.

Letzte Änderung: 06.02.2016