Leihbeschäftigte bekommen mehr Geld

Mehr Geld

23.01.2017 Für Leiharbeitnehmer ist das Jahr 2017 gut gestartet: Das Ende 2016 erzielte Ergebnis bringt ihnen ein ordentliches Plus. Vor allem in den unteren Entgeltgruppen steigen die Löhne überproportional.

Und bis 2021 gleichen sich die Ost-Entgelte vollständig an das Westniveau an. Wie hoch jetzt die Stundenlöhne sind, zeigen unsere neuen Tariftabellen.

Ende November 2016 hatten sich die DGB-Gewerkschaften in der dritten Verhandlungsrunde mit den beiden Leiharbeitsverbänden IGZ und BAP auf ein Tarifergebnis geeinigt. Der IG Metall-Vorstand und die Tarifkommission haben sich mit dem Ergebnis befasst und ihm zugestimmt. Damit haben jetzt alle DGB-Gewerkschaften das Ergebnis angenommen.

Die neuen Entgelttarifverträge bringen für die Leiharbeitnehmer bis 2019 ein jährliches Plus zwischen 2,5 und 3 Prozent im Westen und 4 und 3,5 Prozent im Osten.

Zudem konnten die Gewerkschaften ein weiteres wichtiges Ziel durchsetzen: Die Löhne in den unteren Entgeltgruppen steigen wesentlich stärker. Bis zum Ende der Laufzeit der Tarifverträge erhöhen sich die Entgeltgruppen 1 und 2 um etwa 20 Prozent mehr als die höheren Gruppen. Damit wächst auch der Abstand zum Mindestlohn deutlich.

Die Tarifverträge sehen außerdem vor, dass ab dem 1. April 2021 die West-Tariftabelle bundesweit gilt, also auch in Ostdeutschland. Damit konnten die Gewerkschaften durchsetzen, dass für die Leihbeschäftigten im Osten zusätzlich zu den zwölf Prozent Lohnerhöhungen bis 2019 auch der derzeit elfprozentige Lohnunterschied beseitigt wird.

Wie bei Tarifergebnissen üblich, ist eine Erklärungsfirst bis 31. Januar vereinbart. Erst danach sind die Tarifverträge rechtskräftig. Die Verträge haben eine Laufzeit von 36 Monaten bis Ende 2019.

Als Nächstes verhandelt die IG Metall die Tarifverträge über Branchenzuschläge in der Metall- und Elektrobranche, der Holz- und Kunststoff verarbeitenden sowie in de Textil- und Bekleidungsindustrie.

Anhänge:

Tarifrunde Leiharbeit 2016/2017

Tarifrunde Leiharbeit 2016/2017

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Leiharbeit: Entgelte ab Januar 2017 - BAP und iGZ

Leiharbeit: Entgelte ab Januar 2017 - BAP und iGZ

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Leiharbeit: Entgelte ab März 2017 - BAP und iGZ

Leiharbeit: Entgelte ab März 2017 - BAP und iGZ

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Letzte Änderung: 24.01.2017