Arbeiten bei Hitze

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06.07.2017 Die jedes Jahr erneut gestellten Fragen zum Thema Hitze machen klar: Gute Arbeit braucht klare Regeln! "Hitzefrei" wie zu Schulzeiten wird es wohl nicht geben. Aber wieviel Schwitzen ist zumutbar?

Sowohl in den Produktionsbereichen als auch Büroräumen fällt es den Beschäftigten bei hohen Temperaturen meist schwer, produktiv zu arbeiten. Im Werk Sindelfingen gibt es seit 2014 das "Hitzewasser", das damals als Teil der Betriebsvereinbarung zum "Zukunftsbild Sindelfingen 2020+" vom Sindelfinger Betriebsrat ausgehandelt und realisiert wurde. Die Beschäftigten sind heute noch sehr dankbar dafür. Das reicht als Maßnahme gegen die Sommerhitze jedoch nicht aus.

Aktuell berät sich das Unternehmen in Absprache mit dem Sindelfinger Betriebsrat, daher über die Integration von technischen Maßnahmen, um der Hitze am Arbeitsplatz entgegenzuwirken. Seit 2016 sind im ganzen Sindelfinger Werk Cluster zur Messung der Temperaturen verteilt, die täglich messen.

Wieviel Schwitzen ist zumutbar?

Die Grenzen sind klar in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten zur Raumtemperatur ((ASR A3.5) festgelegt. Grundsätzlich gilt: Die Temperatur in Arbeitsräumen soll 26 Grad nicht überschreiten. Temperaturen über 26 Grad sind nur zulässig, wenn auch die Außentemperatur die 26 Grad-Marke überschritten hat und geeignete Sonnenschutzmaßnahmen installiert sind. Klar geregelt ist auch, welche technischen Maßnahmen bei mehr als 26 Grad erfolgen müssen.

Temperaturschwellen in der ASR

Die ASR A3.5 kennt bei der Lufttemperatur drei Temperaturschwellen, bei deren Überschreitung jeweils Maßnahmen zu treffen sind: 26 Grad, 30 Grad und 35 Grad. Steigt die Lufttemperatur trotz geeigneter Sonnenschutzmaßnahmen auf über 26 Grad, sollen vom Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Bei der Auswahl hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Technische und organisatorische Maßnahmen haben dabei Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen.

Steigt die Lufttemperatur auf über 30 Grad an, müssen auf jeden Fall Maßnahmen zur Minderung der Beanspruchung ergriffen werden. Auch hier gilt: Die Auswahl unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Wird die 35 Grad-Marke überschritten, ist eine Produktionshalle ohne Maßnahmen wie etwa Luftduschen oder Entwärmungsphasen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Der Sindelfinger Betriebsrat mit seinem Ausschuss für Arbeitssicherheit, Umwelt und Gesundheit achtet auf die Einhaltung dieser Regeln.

Beispielhafte Maßnahmen bei zu hohen Außentemperaturen:

  • effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
  • effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
  • Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
  • Lüftung in den frühen Morgenstunden
  • Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
  • Lockerung der Bekleidungsregelungen
  • Bereitstellung geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser)

Wichtige Informationen zu den aktuellen Regeln im Arbeitsschutz sowie zu den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen bietet auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf ihrer Homepage.

Letzte Änderung: 07.07.2017