Sommerzeit ist Ferienzeit?

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12.07.2017 Aber auch Gelegenheit für viele, sich etwas dazu zu verdienen. Die Bewerberzahlen für eine Ferienbeschäftigung im Werk Sindelfingen steigen jährlich. Doch was ist alles zu beachten?

Viele junge Menschen nutzen die Sommerferien von Juli bis September oder die vorlesungsfreie Zeit, um Geld zu verdienen. Ferienarbeit bei Daimler ist sehr begehrt. Allein über 6.000 Jugendliche haben sich im Werk Sindelfingen beworben, darunter viele Kinder von Beschäftigten. Die IG Metall-Betriebsräte im Personalausschuss haben hier ihren Auftrag, nämlich vordergründig Mitarbeiterkinder einzustellen, mit 78% gut erfüllt.

Eine Ferienbeschäftigung anzutreten ist einfach. Schwieriger ist es, dabei alle Besonderheiten zu kennen. Nur wer sich vorher richtig informiert, wundert sich nicht über Abzüge für Steuer oder Sozialversicherung und weiß, welche Rechte er gegenüber dem Arbeitgeber hat. Hier hilft der Sindelfinger Betriebsrat vor Ort gerne weiter. Im Werk Sindelfingen hat die Begrüßung der Ferienbeschäftigten durch den Betriebsrat eine lange Tradition. Die ersten Treffen waren schon schön und wir freuen uns auf ein weiteres Kennenlernen bei den noch anstehenden Terminen im Juli und August.

Zu den bereits begrüßten Ferienbeschäftigten sollen weitere 100 Ferienbeschäftigte hinzukommen, die das Unternehmen nun doch benötigt. Die IGM Metall-Betriebsräte haben sich dafür eingesetzt, dass diese zusätzlichen 100 Plätze mit Bewerbern besetzt werden, die bereits eine Absage erhielten.

Die Ferienbeschäftigung im Werk Sindelfingen findet in unterschiedlichen Schichtmodellen statt und wird zudem attraktiv vergütet. Die Beschäftigungsdauer ist standortabhängig, mindestens 4 - 8 Wochen, die Arbeitszeit in der Regel 35 Stunden pro Woche. Die Vergütung richtet sich nach dem Einsatzbereich.

Voraussetzungen für eine Ferienbeschäftigung im Werk Sindelfingen sind:

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Schüler/Student oder Überbrücker (zwischen Schule und Studium/Ausbildung/weiterführende Schule oder Bundesfreiwilligendienst/freiwilliger Wehrdienst)
- Mindestalter 18 Jahre
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Verfügbar für vier zusammenhängende Wochen

Dabei sein und Vorteile erleben!

Ferienbeschäftigte die in der IG Metall sind, haben in Betrieben, die an die Metall-Tarife gebunden sind, genauso wie die festangestellte Belegschaft Anspruch auf Tarifentgelt. Die Metalltarife gelten in Metallbetrieben, wie Autowerken, Stahlwerken, Textil und Bekleidungsfirmen. Wenn der Ferienjob mindestens einen (Kalender-)Monat dauert, stehen den Ferienbeschäftigten außerdem nicht nur die zwei Urlaubstage zu, die das Gesetz vorschreibt, sondern drei. Rechtsanspruch auf die tariflichen Leistungen haben Ferienbeschäftigte aber nur als Gewerkschaftsmitglied. Wichtig hierbei ist es, möglichst zu Beginn der Ferienbeschäftigung Mitglied zu werden, denn rückwirkend gelten die tariflichen Vorteile nicht.

Ab wann muss man Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?

Zwar sind keine Beiträge zur Sozialversicherung fällig, Steuern jedoch schon, wenn der Verdienst über dem Steuerfreibetrag liegt. Normalerweise werden diese im nächsten Jahr erstattet, wenn man beim Finanzamt einen Antrag stellt. Dafür benötigt der Arbeitgeber in jedem Fall die - beim Finanzamt erhältliche - elektronische Lohnsteuerkarte.

Studierende, die nebenbei jobben, müssen verschiedene Grenzen beachten. Bei Ferienjobs bleiben sie von der Sozialversicherungspflicht befreit, wenn sie innerhalb eines Jahres maximal 60 bis 90 Tage arbeiten.

Der Steuerfreibetrag für Studenten gilt immer - unabhängig von der Art des Nebenjobs .Erst wenn das jährliche Bruttoeinkommen den Steuerfreibetrag in Höhe von 8.820 Euro übersteigt, muss auf das über der Grenze liegende Geld Steuern gezahlt werden.

Wie ist das mit den Krankenkassen?

Studenten sollten bei ihren Einkünften beachten, dass die Krankenkassen Verdienstgrenzen haben. Studenten unter 25 zahlen keine Beiträge, sondern sind meist über ihre Eltern mitversichert. Ist der Verdienst aus der Ferienbeschäftigung zu hoch, muss der Student den Studententarif der Krankenkasse zahlen.

Und was passiert, wenn sich einer verletzt?

Während eines Ferienjobs ist man bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Dieser Schutz beginnt ab dem ersten Arbeitstag und gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause.

Letzte Änderung: 19.07.2017