Schönen Tarifurlaub

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24.07.2017 Die IG Metall und der Betriebsrat Sindelfingen wünscht allen Beschäftigten - eine schöne Urlaubszeit!

Diese Woche beginnen die Sommerferien in Baden-Württemberg und somit für viele Beschäftigte der Hauptjahresurlaub. Zeit für einen kurzen Blick zurück.
1978 und 1979 wurde in der Metall- und Elektroindustrie sechs Wochen lang für mehr Urlaub gestreikt. Das Ergebnis war ein Stufenplan an dessen Ende seit 1982 tarifvertraglich 30 Tage Urlaub stehen.

Heute - über 30 Jahre später - gelten 30 Tage Urlaub als selbstverständlich. Sechs Wochen freie, bezahlte Zeit: Zeit für sich, Zeit für Freunde, Zeit für die Familie, Zeit, Kraft zu tanken und die Seele baumeln zu lassen. Zeit, die wir brauchen. Und Zeit, die wir uns verdient haben.

Wieviel Urlaub steht mir zu?

30 Tage bezahlter Urlaub stehen Daimler-Beschäftigten zu - keine Selbstverständlichkeit. Auf 4 Wochen Jahresurlaub haben Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche in Deutschland gesetzlich Anspruch. Zusätzliche Tage und ob und wieviel Urlaubsgeld gezahlt wird, regelt der Gesetzgeber nicht.

Chancen auf Urlaubsplus größer mit Tarifbindung

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Der Anspruch auf mehr Urlaub wurde jahrzehntelang von den Gewerkschaften erstritten. Die Höhe des Urlaubsgeldes ist in einigen Branchen noch heute Teil der tariflichen Auseinandersetzung. Beides ist fest verankert in den Tarifen der IG Metall und gilt für alle Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben.

Urlaubsgeld

Während des Urlaubs ist das Entgelt oder die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen. Daneben besteht, je nach Tarifvertrag, ein tariflicher Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld. Wie hoch das tariflich vereinbarte Urlaubsextra ausfällt, ist von der Branche abhängig. Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie können sich dabei besonders freuen: sie erhalten pro freiem Tag 50 % Urlaubsgeld. Bei 30 Urlaubstagen entspricht dies etwa 70 % eines Monatseinkommens. Bei Daimler wird das Urlaubsgeld bereits mit dem Mai-Entgelt ausgezahlt.

Anhang:

Urlaubsratgeber der IG Metall

Urlaubsratgeber der IG Metall

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Letzte Änderung: 24.07.2017