Werk Mannheim - Betriebsratswahl 2018

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21.02.2018 Allgemeine Informationen zu den Betriebsratswahlen im Werk Mannheim

Wahltag und Wahllokale

Die Betriebsratswahl findet am Mittwoch, 7. März 2018, von 05:00 bis 17:00 Uhr, in folgenden Wahllokalen statt:

  • Gebäude 3 - Kundencenter
  • Gebäude 9 - Pausenraum (Raum 102)
  • Gebäude 31 - Cafeteria
  • Gebäude 45 - Pausenraum
  • Gebäude 110 - ehemalige Verkaufsstelle
  • Gebäude 150 - EG, Raum 105

Es werden keine zusätzlichen Wahlausweise benötigt.
Der Werksausweis genügt, daher ist er unbedingt zur Wahl mitzubringen.
Durch Einsatz der elektronischen Wählerliste kann jede/r MitarbeiterIn in dem für sie/ihn nächstgelegenen Wahllokal zur Wahl gehen.

Ferner besteht die Möglichkeit für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die am Wahltag nicht anwesend sind, beim Wahlvorstand Briefwahlunterlagen anzufordern.

Auszählung

Die Stimmenauszählung ist öffentlich.
Sie wird am 7. März 2018 im Konferenzraum, Gebäude 58, EG, ab 17:30 Uhr, stattfinden.

Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben (§ 7 BetrVG).
Darunter zählen u. a. auch Azubis, Praktikanten/Diplomanden, Abordnungen aus anderen Werken sowie Beschäftigte mit einem ruhenden Arbeitsverhältnis (z. B. Mutterschutz, Bundeswehr etc.).
Wahlberechtigt sind auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers, die zur Arbeitsleistung überlassen wurden (z. B. Leiharbeitnehmer), sofern sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden (§ 7 Satz 2 BetrVG).

Kandidatinnen und Kandidaten

Wählbar sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und dem Betrieb mindestens 6 Monate angehören.

Letzte Änderung: 21.02.2018