JAV-Wahl am Standort Mannheim

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26.09.2018 Allgemeine Informationen zur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung in der Daimler AG Mercedes-Benz Werk Mannheim und EvoBus GmbH am Standort Mannheim

Wahltag und Wahllokal

Die JAV-Wahl findet am 08. November 2018 von 9 - 14 Uhr im Geb. 58, EG, Konferenzraum, statt.

Aufgrund § 60 des Betriebsverfassungsgesetzes ist im Betrieb der Daimler AG / EvoBus GmbH, Mercedes-Benz Werk Mannheim, eine aus 9 Mitgliedern (§62 Abs. 1 BetrVG) bestehende Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen.

Dabei muss das Geschlecht, das unter den in § 60 Abs. 1 BetrVG genannten ArbeitnehmerInnen in der Minderheit ist, entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis in der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertreten sein, wenn diese aus mindestens drei Mitgliedern besteht (§62 Abs. 3 BetrVG).

Zur Berufsausbildung sind 51 Frauen bei der Daimler AG / EvoBus GmbH / Gastro GmbH im Werk Mannheim beschäftigt. Danach muss mindestens 1 Frau in der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertreten sein.

Die Wahl findet aufgrund von Vorschlagslisten als gemeinsame Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt, sofern mehrere gültige Vorschlagslisten eingereicht werden. Wird nur eine gültige Vorschlagsliste eingereicht, findet die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt.

Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind alle ArbeitnehmerInnen des Betriebes, die das 18. Lebensjahr am Wahltag, bei mehreren Wahltagen am letzten Wahltag, also am 08. November 2018 noch nicht vollendet haben (Jugendliche Arbeitnehmer) sowie alle zur Berufsausbildung Beschäftigten, die an diesem Tag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Kandidatinnen und Kandidaten

Wählbar sind alle ArbeitnehmerInnen des Betriebs, einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die das 25. Lebensjahr am 08. November 2018 noch nicht vollendet haben. Nicht wählbar ist, wer Mitglied des Betriebsrates ist oder wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit öffentliche Ämter zu bekleiden, nicht besitzt.

Wählen oder gewählt werden kann nur, wer in die Wählerliste eingetragen ist. Ausgenommen hiervon sind Wahlbewerber, die bereits das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 25. Lebensjahr, vollendet haben und nicht mehr in der Berufsausbildung sind.

Er/Sie darf nur 9 Bewerber ankreuzen.
Stimmzettel, auf denen jeweils mehr als 9 Bewerber angekreuzt sind, sind ungültig.

Detaillierte Informationen können dem Wahlausschreiben (Bekanntmachung Nr. 32/2018) entnommen werden.

Anhang:

Allgemeine Informationen zur Wahl

Allgemeine Informationen zur Wahl

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Letzte Änderung: 26.09.2018