Erstmalig tarifliches Zusatzgeld

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17.07.2019 Im Juli wird das neue Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) erstmalig ausgezahlt: 27,5 % des Monatsentgelts und 400 Euro; für Auszubildende gibt es 200 Euro in allen Ausbildungsjahren.

Ab 2019 gibt es mehr Geld für die Beschäftigten: Das tarifliche Zusatzgeld 27,5 % des Monatsentgelt plus ein Festbetrag in Höhe von 12,3 % der Facharbeiter-Eckentgeltgruppe, 2019: pauschal 400 EUR.

Damit gibt neben dem tariflichen Urlaubsgeld und der tariflichen Jahressonderzahlung eine weitere Sonderzahlung für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie.

Mit der Auszahlung des Entgelts im Juli 2019 bekommen auch bei der Daimler AG erstmalig Beschäftigte das tarifliche Zusatzgeld ausbezahlt - sofern sie nicht die tarifliche Zusatzzeit in Anspruch nehmen.

Sonderzahlung*

Erstmalig für Daimler-Beschäftigte im Juli 2019:

  • ein tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG A) in Höhe von 27,5% eines Monatsentgeltes
  • sowie einen tariflichen Zusatzbetrag (T-ZUG B) in Höhe von derzeit 400 (200) Euro für Vollzeit-Beschäftigte (Auszubildende).

*Für Beschäftigte in Tochterunternehmen oder Niederlassungen der Daimler AG können abweichende Tarifverträge gelten.

Mehr Zeit

Ebenfalls im Tarifabschluss 2018 vereinbart wurde, dass bestimmte Beschäftigtengruppen anstelle des tariflichen Zusatzgelds (T-ZUG A) eine Wandlung in 8 zusätzliche freie Tage wählen können.

Der Metall- und Elektro-Tarifabschluss 2018 bringt also mehr Geld und mehr Selbstbestimmung bei den Arbeitszeiten. Und viele Beschäftigte nutzen die neuen Möglichkeiten von mehr Entscheidungsfreiheit bei der individuellen Arbeitszeit, vor allem bei Belastungen im privaten wie beruflichen Bereich. Vor 30 Jahren stand das Thema Geld noch im Vordergrund. Heute wandelt sich das. Freizeit ist für viele Menschen das höchste Gut.

Starke Gemeinschaft - starkes Ergebnis

Durchgesetzt haben das über 1,5 Millionen Metallerinnen und Metaller mit Warnstreiks und vielen Aktionen im vergangenen Jahr in der Tarifrunde. Sie sind für mehr Einkommen und mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit auf die Straße gegangen. Ohne solidarischen Zusammenhalt der Mitglieder hätten wir ein solches Ergebnis aber nicht erreicht. Das zeigt: Mit der IG Metall fährt man besser.

Anspruchsberechtigt bei Daimler

Einen vollen Anspruch auf T-ZUG (A) und T-ZUG (B) haben alle Daimler-Beschäftigten (inkl. E4 Tarif), die am 31.07. des Bezugsjahres in einem aktiven Vollzeit-Arbeitsverhältnis mit der Daimler AG oder der Daimler IP stehen, mindestens 6 Monate ununterbrochene Betriebszugehörigkeit haben und für das Bezugsjahr 2019 einen vollen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung haben.

Führungskräfte der Ebene 4 Tarif

  • Anspruch auf Basis von 97% des Zieljahreseinkommens (also ohne Ziel-Erfolgsbeteiligung) geteilt durch Anzahl tarifliche Monatsverdienste.

Führungskräfte der Ebene 4 Executive

  • Für Sie gibt es keinen Anspruch auf T-ZUG A oder T-ZUG B, es gelten die eigene Regelungen.

Zeitweise Beschäftigte

  • erhalten anteilige Leistungen sofern sie am 31.7. bereits aktiv sind und eine Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten nachweisen.

Teilzeitbeschäftigte

  • erhalten die Leistung anteilig im Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit (am Stichtag).

Beschäftigte in Altersteilzeit

  • haben einen halbierten Anspruch zum Stichtag 31.7. (unabhängig vom Modell und der Phase).

Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule

  • haben Anspruch auf diese Leistung, beim T-ZUG B ist der Pauschalbetrag im Vergleich zu aktiven Beschäftigten reduziert (200EUR).

Ruhendes Arbeitsverhältnis im Anspruchsjahr (z.B. Elternzeit; Pflegezeit etc.)

  • zeitanteiliger Anspruch für die aktiven Monate im Anspruchsjahr; für vollständig ruhende Monate erfolgt eine zeitanteilige Kürzung. Ruht das Arbeitsverhältnis im ganzen Jahr, erhält der Beschäftigte keine Leistung.

Nicht anspruchsberechtigt:

  • Diplomanden, Bacheloranden, Masteranden, Praktikanten, Umschüler, Werkstudenten, Ferienarbeiter, Flexi-Studenten/-Beschäftigte
  • Senior Experts
  • Geringfügig Beschäftigte

Anhang:

Eine starke Leistung

Eine starke Leistung

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Letzte Änderung: 14.06.2019