Schutz vor sexueller Gewalt
Die Vereinbarung ist das Ergebnis langjähriger Bemühungen von Gewerkschaften innerhalb der ILO-Gremien. Damit wendet sich die ILO nicht nur gegen Übergriffe auf Beschäftigte am Arbeitsplatz, sondern auch gegen häusliche Gewalt sowie Belästigung auf dem Arbeitsweg.
Insofern ist die Konvention ein großer Erfolg für Gewerkschaften und Frauenrechtsorganisationen und die ILO selbst. Einen Wermutstropfen aber gibt es: Der Schutz besonders gefährdeter Personen wie homosexuelle, transsexuelle und intersexuelle Menschen wurde nicht ausdrücklich festgeschrieben.
Jetzt geht es darum, dass die Konvention in den ILO-Mitgliedsländern ratifiziert und umgesetzt wird. Mit einer Ratifizierung auf freiwilliger Basis sind die Staaten in der Pflicht, ein Umfeld der Nulltoleranz gegenüber Gewalt und Belästigung zu fördern.
Letzte Änderung: 26.08.2019