Alle Jahre wieder!

IG Metall: Frohe Weihnachten (Copyright: Foto[M] Konstantin Kamenetskiy/panthermedia.net)

27.11.2019 Das Weihnachtsgeld ist eine betriebliche Sonderzahlung bzw. eine tariflich geregelte Einmalzahlung. Das Weihnachtsgeld für Daimler-Beschäftigte kommt mit dem November-Entgelt zur Auszahlung.

Ob Geschenke für unsere Liebsten oder einen erholsamen Kurzurlaub: Kurz vor dem Weihnachtsfest können wir uns, dank des IG Metall Tarifvertrags, über ein stattliches Weihnachtsgeld freuen. In Deutschland bekommen knapp über die Hälfte aller Beschäftigten Weihnachtsgeld.

Die Chancen auf Weihnachtsgeld sind unterschiedlich. Nicht alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland können sich auf das zusätzliche Entgeltplus freuen, denn es besteht weder ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld, noch eine gesetzliche Regelung über die Höhe.

Am besten sind Beschäftige dran, für die Tarifverträge gelten.

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Mit 53 Prozent erhalten etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland die sogenannte Jahressonderzahlung des Arbeitsgebers. Das zeigt die aktuelle Online-Befragung von lohnspiegel.de.

Sofern es nicht in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen festgeschrieben ist, kann das Weihnachtsgeld auch jederzeit ausgesetzt bzw. gekürzt werden.

Bei uns ist das Weihnachtsgeld dank des IG Metall-Tarifvertrags gesichert!

Während diese Sonderzahlung also in vielen Betrieben vom "guten Willen" der Arbeitgeber abhängig ist, ist das Weihnachtsgeld bei der Daimler AG dank des IG Metall-Tarifvertrags gesichert! Und auch in diesem Jahr steigt das Weihnachtsgeld für die Beschäftigten der Daimler AG aufgrund der Einkommensentwicklung.

Auszahlung mit dem Novemberentgelt

Das Weihnachtsgeld wird wie jedes Jahr zusammen mit dem Novemberentgelt ausgezahlt. Die Beschäftigten der Daimler AG erhalten abhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit einen prozentualen Anteil ihres Monatsverdienstes.

Die Leistungen werden nach folgender Staffelung gemäß Tarifvertrag gezahlt:

  • nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit: 25 % eines Monatsverdienstes
  • nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit: 35 % eines Monatsverdienstes
  • nach 24 Monaten Betriebszugehörigkeit: 45 % eines Monatsverdienstes
  • nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit: 55 % eines Monatsverdienstes
  • Sonderregelung: Azubis erhalten 55 % der jeweiligen Ausbildungsvergütung

Anhang:

Wer erhält in Deutschland Weihnachtsgeld

Wer erhält in Deutschland Weihnachtsgeld

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Letzte Änderung: 26.11.2019