Tarifrunde ME 2020

IG Metall

16.12.2019 Debatte zur Forderung startet

Ab März stehen Tarifverhandlungen für die Metall- und Elektroindustrie an. Die Debatte zu den Tarifforderungen startet jetzt in den Betrieben und in den Tarifkommissionen. Ende Februar sollen die Forderungen der IG Metall an die Arbeitgeber feststehen. Die Friedenspflicht endet am 28. April.

Die Debatte zur Forderung für die Tarifbewegung in der Metall- und Elektroindustrie 2020 ist gestartet. Die Diskussionen in den Betrieben mit den Mitgliedern und Vertrauensleuten der IG Metall haben begonnen. Es gab bereits erste Sitzungen der regionalen Tarifkommissionen zur Metall-Tarifbewegung 2020. Die Meinungen ergeben derzeit noch ein vielfältiges Bild.

Die Arbeitgeber treten mit Blick auf die Verhandlungen bereits kräftig auf die Bremse. "Das wird keine Routinetarifrunde", kündigt Gesamtmetall-Chef Dulger an. Mit dem letzten Tarifabschluss hätten sich die Unternehmen nur "zähneknirschend" arrangiert. Sie bräuchten nun "viel Geld für den Strukturwandel" - die Transformation durch Digitalisierung und Dekarbonisierung.

Tatsächlich berichten aber viele Betriebsräte, dass ihre Unternehmen die Transformation lediglich als Vorwand benutzen, um zu sparen, Stellen abzubauen und zu verlagern.

Der Fahrplan

Der Zeitplan sieht wie folgt aus:

  • 14. Januar 2020: Der Vorstand der IG Metall diskutiert die wirtschaftlichen Rahmendaten für die Tarifbewegung.
  • 16. Januar: Die regionalen Tarifkommissionen debattieren die wirtschaftliche Situation, die Lage in den Betrieben und die möglichen Forderungen.
  • 3./4. Februar: Der Vorstand fasst die Diskussionen der regionalen Tarifkommissionen zusammen und spricht eine Forderungsempfehlung aus.
  • 20. Februar: Die regionalen Tarifkommissionen beschließen die Forderungen für die Metall-Tarifrunde.
  • 26. Februar: Der IG Metall-Vorstand beschließt die endgültigen Forderungen an die Arbeitgeber.
  • Die Tarifverhandlungen starten im März. Spätester Termin für die erste Verhandlung ist der 17. März.
  • 28. April: Die Friedenspflicht endet um 24 Uhr. Danach sind Warnstreiks möglich.

Letzte Änderung: 18.12.2019