Tarif-Newsletter Nr. 5

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24.03.2020 Tarifabschluss auch für Baden-Württemberg

Entgelt- und Mantel-TV für Auszubildende wieder in Kraft - Tarif-Themen 2020 werden ab Jahresende weiter besprochen

Die IG Metall Baden-Württemberg und der Arbeitgeberverband Südwestmetall haben sich auf die Übernahme relevanter Teile des Pilotabschlusses aus Nordrhein-Westfalen verständigt. Die in NRW gefundenen Regelungen zu Kurzarbeit kommen in Baden- Württemberg nicht zum Tragen, da die Tarifpartner im Südwesten bereits vor Jahren weitergehende Zuzahlungen der Arbeitgeber vereinbart haben. Das heißt: Bei Kurzarbeit null bekommen Beschäftigte mindestens rund 80,5 Prozent ihres normalen monatlichen Nettogehalts - zusammengesetzt aus Kurzarbeitergeld der Arbeitsagenturen und Zuzahlungen tarifgebundener Arbeitgeber. Abhängig von Arbeitsumfang und Anwendung des Tarifvertrags steigt der Nettoverdienst in Kurzarbeit auf maximal 97 Prozent.

Folgendes haben die Tarifvertragspartner im Südwesten vereinbart:

  • Erleichterungen bei der Kinderbetreuung (Beschäftigte mit Kindern bis zu 12 Jahren können freie Tage anstelle des tariflichen Zusatzgelds wählen).
  • Entgelttarifvertrag tritt wieder in Kraft.
  • Manteltarifverträge für Auszubildende treten wieder in Kraft. Die Gespräche über eine Modernisierung und eine Tarifbindung für dual Studierende werden so bald wie möglich fortgesetzt.
  • Für Betriebe, die von der Krise verschont bleiben, ist eine Sonderregelung geplant. Darüber wird im Herbst gesprochen.
  • Der Tarifvertrag läuft bis 31. Dezember 2020. Die Tarifgespräche zu den in der Tarifrunde 2020 aufgeworfenen Fragen, insbesondere zur betrieblichen Bewältigung der Transformation, werden nach Abklingen der Pandemie fortgesetzt.

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Tarif-Newsletter Nr. 5

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Letzte Änderung: 05.05.2020