Mehr Geld bei Kurzarbeit im Kfz-Handwerk

IG Metall: Tarif

27.03.2020 Die IG Metall hat in vielen Regionen Aufzahlungen auf das Kurzarbeitergeld durchgesetzt, um die Folgen der Corona-Krise für die Beschäftigten im Kfz-Handwerk abzufedern.

Die Autohäuser und Kfz-Werkstätten federn Arbeitsausfälle durch die Corona-Krise durch Kurzarbeit ab. In den meisten Regionen erhalten die Beschäftigten zudem Aufzahlungen auf ihr Kurzarbeitergeld. Statt 60 Prozent (67 Prozent mit Kindern) des letzten Nettoentgelts gibt es 80 oder 90 Prozent. Das hat die IG Metall durchgesetzt.

Gerade hat die IG Metall in Niedersachsen eine Aufzahlung des Kurzarbeitergelds auf 90 Prozent mit den Arbeitgebern ausgehandelt.

Im Kfz-Handwerk Bayern sind bei Kurzarbeit 90 Prozent des Nettos gesichert. Bei Kürzungen der Arbeitszeit um bis zu 10 Prozent zahlt der Arbeitgeber weiter das normale Entgelt. Die gleiche tarifliche Regelung gilt auch in Sachsen.

In Baden-Württemberg sind 80 Prozent des Nettos gewährleistet. Bei einer Kürzung der Arbeitszeit bis herunter auf 33 Stunden in der Woche gibt es gar keine Entgeltkürzung - sondern 100 Prozent des normalen Entgelts vom Arbeitgeber. Auch in Berlin und Brandenburg hat die IG Metall gerade eine Aufzahlung auf mindestens 80 Prozent durchgesetzt.

In vielen weiteren Tarifgebieten konnte die IG Metall durchsetzen, dass Arbeitgeber auf die Kurzarbeit aufzahlen, sobald die Arbeitszeit auf unter 27 oder 26 Stunden in der Woche sinkt. Dadurch ist gesichert, dass Beschäftigte deutlich mehr als die gesetzlichen 60 oder 67 Prozent ihres Nettos erhalten.

Letzte Änderung: 05.05.2020