Wörth/GLC Germersh. - Kurzarbeitsinfo II

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07.04.2020 +++ Kurzarbeitsinfo II - Daimler AG Werk Wörth & GLC Germersheim +++ Heute: Dein Beitrag und Regelungen aus dem Sozialschutz-Paket +++

WIR SIND FÜR DICH DA!

Immer aktuell informiert mit den Kurzarbeits-Infos, heute: Dein Beitrag und Regelungen aus dem Sozialschutz-Paket

Du erhältst weniger Entgelt - Du zahlst weniger Mitgliedsbeitrag Nach unserer Satzung beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 1% des Bruttoentgelts. Wenn sich Dein Entgelt verringert, verringert sich dadurch auch Dein Beitrag. Voraussetzung hierfür ist, dass Du auch bisher satzungsgemäß Deinen Beitrag bezahlt hast.

Der Ortsvorstand der IG Metall Neustadt hat in seiner Sitzung vom 7. April 2020 beschlossen, dass die Beiträge aller Mitglieder die in Kurzarbeit sind, entsprechend im Folgemonat abgesenkt werden. Niemand muss deswegen selbst aktiv werden. Mit einem Monat Zeitversatz wird der Beitrag im Verhältnis der ausgefallenen Zeit bzw. des reduzierten Einkommens abgesenkt. Zeitversetzt deswegen, weil immer nur am Ende des Monats klar ist, in welchem Ausmaß Zeit und Geld ausgefallen sind.

Unsere Satzungsleistungen: Die Freizeitunfallversicherung

Bei einem Unfall in deiner Freizeit kannst Du, wenn Du länger als zwölf Monate Mitglied bist und mehr als 48 Stunden im Krankenhaus verbringen musstest, die Freizeitunfallversicherung in Anspruch nehmen. Das Unfall-Krankenhausgeld besteht einerseits bis zum 30-fachen des Monatsbeitrages des Mitgliedes, andererseits jedoch höchstens 51,13EUR pro Tag der stationären Behandlung. Beispiel: Eine Kollegin mit 3.000EUR Bruttoverdienst, die 30EUR Beitrag im Monat zahlt, hätte somit einen Gesamtanspruch auf bis zu 900EUR Krankenhaustagegeld und maximal 15.000EUR Invaliditätsentschädigung.

Nebenjob auch als Dienst an der Gesellschaft

Ein Nebenjob während der Kurzarbeit ist dann zulässig, wenn er sich mit der Kurzarbeit im Stammbetrieb vereinbaren lässt. Wenn Du einen Nebenjob bereits vor der Kurzarbeit begonnen hast, wird das Entgelt nicht ans Kurzarbeitergeld (Kug) angerechnet.

Das Land hilft

Erfolgt der Beginn während des Bezugs von Kug, so hat dies die Kürzung des Kurzarbeitergeldes zur Folge. Als Folge der Pandemie wurde von der Bundesregierung nun ein sogenanntes Sozialschutz-Paket verabschiedet. Damit wurde auch geregelt, dass bei Nebenjobs während der Kurzarbeit in systemrelevanten Bereichen keine Anrechnung des Entgelts auf das Kug erfolgt.

Als systemrelevant gelten insbesondere Tätigkeiten im Gesundheitswesen in Krankenhäusern und Apotheken oder auch der Landwirtschaft sowie die Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln. Das Ausfahren von Essen für Bedürftige oder auch den Spargel zu ernten ist als ein wertvoller gesellschaftlicher Dienst deklariert. Dies und andere Tätigkeiten sind wesentliche Pfeiler unser sozialen Ordnung, und Du kannst nun ein Teil während der Kurzarbeit davon sein, ohne dafür finanzielle Anrechnung in Kauf nehmen zu müssen. Informationen, wie Du unterstützen kannst, findest Du über den QR-Code oder www.daslandhilft.de.

Was im Sozialschutz-Paket für Dich ebenfalls wichtig sein könnte

Im Zeitraum von April bis September ist es möglich, dass Alleinerziehende und Familien mit wenig Einkommen einen Notfall Kinderzuschlag (KiZ) beantragen. Berechnungsgrundlage für den Notfall-KiZ ist der letzte Monat vor der Antragsstellung. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro ausmachen. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, insoweit die Mietschulden auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhen. Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, kann Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten.

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Kurzarbeitsinfo 2

Kurzarbeitsinfo 2

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Letzte Änderung: 16.04.2020