23. MAI - TAG DES GRUNDGESETZES

Recht, Tipps und Hinweise

25.05.2020 +++ Das Grundgesetz geht nicht in Quarantäne +++ DGB Kundgebung zum Tag des Grundgesetzes +++

Das Grundgesetz sorgt für die Funktion der Gesellschaft und legt den Rahmen für die bürgerlichen Rechte fest. Es hat sich seit über 70 Jahren bewährt. Und auch in der Corona-Pandemie geht das Grundgesetz nicht in Quarantäne. Das Grundgesetz kennt keinen Ausnahmezustand, in dem die Grundrechte für eine Zeit aufgehoben werden können. Sie gelten auch in der Corona-Pandemie weiter. Doch die gegenwärtige Situation treibt die ­Menschen um und macht ihnen Sorgen.

Was den Beschäftigten gerade die verlässlichste Sicherheit gibt, ist der Sozialstaat mit Kurzarbeitergeld, Lohnfortzahlung, Krankenversicherung. Dies sind zäh erkämpfte Ergebnisse, die nur mit einer Solidargemeinschaft erreicht werden konnten. Das war das Werk von Gewerkschaften und es bleibt es auch aktuell, sei es bei Bonuszahlungen im Pflegebereich, beim Gesundheitsschutz in Schulen, bei der Erhöhung des Kurzarbeitergelds.

Nutzen wir den Tag des Grundgesetzes für mehr soziale Gerechtigkeit und ­Gleichberechtigung unter den Menschen!

Letzte Änderung: 26.05.2020