Urlaubsgeld 2020

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29.06.2020 Mit Tarif gibt es nicht nur mehr Urlaubstage, sondern auch ein Extra-Plus für die Reisekasse. Für Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit stabilisiert das Urlaubsgeld zudem die Einkommenssituation.

Endlich Sommer, endlich Urlaub. Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben sind hier klar im Vorteil. Denn weniger als die Hälfte (44 Prozent) aller Beschäftigten kommen in den Genuss von Urlaubsgeld. Dies ergibt die neueste Online-Befragung des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Ob und wie viel Urlaubsgeld es gibt, hängt unter anderem von der Branche, der Betriebsgröße und der Berufserfahrung ab. Je größer der Betrieb, umso eher landet etwas in der Urlaubskasse. Und je länger ein Berufsleben dauert, umso größer die Chance darauf. Die Beschäftigten bei Daimler erhalten mit der Mai-Entgeltabrechnung das Urlaubsgeld ausbezahlt.

Mit Tarif Chancen auf Urlaubsplus größer

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Zweifellos profitieren Beschäftigte von einem Ferienplus, wenn ihr Betrieb tarifgebunden ist. Das betrifft laut WSI-Tarifarchiv 71 Prozent der Beschäftigten. Dagegen können sich nur 34 Prozent auf Urlaubsgeld freuen, deren Betrieb nicht tarifgebunden ist. Die Höhe der tariflichen Extras unterscheidet sich je nach Branche sehr stark. Die höchsten Zahlungen erhalten Beschäftigte mit IG Metall-Tarif in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie, in der Metall- und Elektroindustrie sowie im Kfz-Gewerbe. In der Regel beträgt das Urlaubsplus 50 Prozent des Durchschnittseinkommens in den Branchen, für die IG Metall-Tarifverträge gelten.

Urlaubsgeld in Corona-Zeiten

Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit müssen in der Corona-Krise teilweise empfindliche Lohneinbußen hinnehmen. Vor diesem Hintergrund stabilisiert das Urlaubsgeld ihre Einkommenssituation.

In der Metall- und Elektroindustrie haben sich IG Metall und Arbeitgeber auf eine Sonderregel für Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter geeinigt: Unternehmen und Betriebsrat können per Betriebsvereinbarung gemeinsam entscheiden, von der sonst üblichen jährlichen Auszahlung abzuweichen und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld anteilmäßig auf die monatlichen Einkommen zu übertragen - um etwa damit das Kurzarbeitergeld aufzustocken.

Letzte Änderung: 19.06.2020