Gemeinschaftsbetrieb Zentrale Stuttgart

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13.07.2020 Urlaub beantragen - was gilt?

Seit einigen Wochen kommen vermehrt Anfragen von Kolleginnen und Kollegen an uns IG Metall-Betriebsräte im Gemeinschaftsbetrieb Zentrale Stuttgart, ob und wie sie ihre Urlaubstage in diesem Jahr nach Corona-Shutdown und Kurzarbeit verplanen können bzw. müssen. Auch die im Werk 01 in Untertürkheim (nicht bei uns in der Zentrale!) geltende Betriebsvereinbarung "BV Urlaubsplanung 2020 im Betrieb 1" sorgt zusätzlich für Verwirrung.

Zur Klarstellung: Es greift nach wie vor das seit 1. Januar 1963 geltende Bundesurlaubsgesetz, das vereinfacht besagt, dass der Urlaub in dem Kalenderjahr genommen werden muss, für den der Anspruch besteht. Dort ist auch geregelt, wann und wie er beantragt und genommen werden kann. Nach wie vor gültig ist auch der IG Metall Tarifvertrag (genauer gesagt das Urlaubsabkommen von 1996), der außer dem Anspruch auf 30 Tage Urlaub bei Vollzeittätigkeit ebenfalls die Urlaubnahme im Anspruchsjahr (also z. B. bis 31.12.2020) definiert. Rechtsanspruch auf 30 Tage Urlaub haben nur IG Metall Mitglieder, für alle anderen würde der gesetzliche Anspruch von 24 Tagen gelten.

Wenn Sie bereits Urlaub für 2020 eingetragen haben, der nicht genehmigt wird, lassen Sie sich das bitte schriftlich von Ihrem Vorgesetzten bestätigen. Dann haben Sie einen Nachweis, den Urlaub ggf. in Q1 2021 nehmen zu können. Der Betriebsrat hat mit der Unternehmensleitung verhandelt. Leider wurden unsere Vorschläge nicht angenommen. Es gibt damit im Betrieb 02, dem Gemeinschaftsbetrieb der Zentrale Stuttgart der Daimler AG, Daimler Truck AG und Mercedes-Benz AG keine von oben genannten Vorgaben abweichende Betriebsvereinbarung.

Seit Ende der Kurzarbeit am 01.07.2020 gilt außerdem uneingeschränkt unsere Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit BV 309.

Im Gegensatz zum Werk 01 Untertürkheim. Dort (und ausschließlich für Mitarbeitende, die zu diesem Werk 01 gehören!!!) ist geregelt, dass bis 24.01.2020 mindestens 20 Urlaubs- und Resturlaubstage beantragt werden müssen. Einmalig können im Werk Untertürkheim bis Ende September 2020 ein weiterer Urlaubsblock und Gleittage geplant und genehmigt werden. Die restlichen tariflichen Urlaubstage sind bis zum 27.11.2020 zu verplanen. Wie gesagt: IM WERK UNTERTÜRKHEIM, nicht in der Zentrale.

Vielleicht waren ja die Vorgesetzen, die Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, unzulässige Vorschriften machen, einfach nur falsch informiert? Wir unterstützen auch Führungskräfte immer wieder gerne, wenn es darum geht, die Rechte der Beschäftigten zu schützen und umzusetzen. Falls auch bei Ihnen "sonderbare Ansagen" bzgl. Verplanung Ihres Urlaubs gemacht werden: Jetzt sind Sie auf jeden Fall richtig Informiert.

Letzte Änderung: 10.07.2020