Regierung stärkt Kurzarbeit

IG Metall: Information

27.08.2020 Die Regierungskoalition verbessert die Kurzarbeit und setzt dabei zahlreiche Forderungen der IG Metall um. Was die Beschlüsse für Beschäftigte bringen - und welche Probleme noch ungelöst sind.

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich am 25. August darauf verständigt, die Regelungen zur Kurzarbeit zu verlängern und weiterzuentwickeln. "Gut, dass die Koalitionäre die Regelungen zur Bezugsdauer und Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld verlängert haben und dass es steuerliche Erleichterungen für die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld gibt", sagt Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. "Nun gilt es sicherzustellen, dass die Beschlüsse des Koalitionsausschusses im parlamentarischen Verfahren nicht weiter verwässert und an einigen Stellen nachgeschärft werden."

Das wurde beschlossen

Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld soll auf bis zu 24 Monate verlängert werden; diese Regelung gilt bis zum 31.12.2021. Auch die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergelds gelten bis Ende 2021 weiter. Gleiches gilt für die steuerlichen Erleichterungen für die Arbeitgeber-Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Die komplette Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bleibt zunächst erhalten. Ab Juli 2021 ist das allerdings an die Verpflichtung gebunden, die Beschäftigten zu qualifizieren.

Das entspricht weitgehend den Forderungen, die die IG Metall in den letzten Wochen in die politische Debatte eingebracht hat. Über 52.000 Metallerinnen und Metaller haben mit ihrer Unterstützung der Online-Petition mit dazu beigetragen.

Was zu tun bleibt

In den kommenden Wochen müssen wir sicherstellen, dass die Beschlüsse des Koalitionsausschusses nicht verwässert werden - Bundestag und Bundesrat werden über einen entsprechenden Gesetzesentwurf beraten. Und: An einigen Stellen muss noch nachgebessert werden.

Die IG Metall setzt sich für weitere Verbesserungen bei der Kurzarbeit ein. Es bleibt bei unserer Forderung: Aus dem Bezug von Kurzarbeitergeld und Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld dürfen keine steuerlichen Nachteile für Beschäftigte entstehen. Bislang drohen Steuernachzahlungen. Grundsätzlich fordert die IG Metall bei der Kurzarbeit mehr Verlässlichkeit, statt im Halbjahrestakt über Anpassungen zu diskutieren. Die Bundesregierung sollte rechtzeitig vor Auslauf der befristeten Regelungen, spätestens aber im Juni 2021, über die weitere Fortführung der Kurzarbeit entscheiden.

Darum gilt: Wer sich noch nicht an unserer Petition beteiligt hat, kann das noch nachholen - und dabei helfen, den notwendigen Druck auf die Politik aufrecht zu halten.

Letzte Änderung: 16.10.2020