Das ändert sich 2018

Vorschaubild

03.01.2018 Steuerfreibeträge und Kindergeld wird erhöht, Mindestlohn gilt ohne Ausnahme, Beitragsbemessungsgrenzen steigen und vieles mehr ändert sich ab dem 1. Januar 2018. Wir geben einen kleinen Überblick.

Mindestlohn

2018 enden alle Übergangsfristen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt dann ohne Ausnahme in allen Branchen. Für bestimmte Personengruppen gilt der Mindestlohn aber weiterhin nicht: Zum Beispiel für Azubis oder für Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate einer neuen Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit. Einen höheren Mindestlohn gibt es im Elektrohandwerk, hier steigt der Mindestlohn auf 10,95 Euro pro Stunde.

Mutterschutz

Ab 1. Januar 2018 schützt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nun auch Studentinnen, Schülerinnen und Auszubildende. Außerdem gilt ein neues Genehmigungsverfahren für Nachtarbeit.

Entgeltgleichheit

Um mehr Transparenz zwischen Frauen und Männern bei der Vergütung zu schaffen, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig einen individuellen Auskunftsanspruch darüber, wie die Bezahlung ihrer Kollegen bei einer gleichartigen Tätigkeit ist. Dies gilt für Betriebe ab 200 Beschäftigten.

Steuerfreibeträge und Kindergeld werden erhöht

Der steuerliche Kinderfreibetrag für zusammen veranlagte Ehegatten wird zum neuen Jahr leicht um 72 Euro auf dann 4.788 Euro erhöht, der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 9.000 Euro. Das Kindergeld steigt auf 194 Euro für das erste und zweite Kind, auf 200 Euro für das dritte Kind und auf 225 Euro ab dem vierten Kind.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steigt auf 6500 Euro pro Monat (West) bzw. 5800 Euro (Ost). In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich die Grenze auf 4425 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 4950 Euro im Monat. Wer mehr verdient, kann sich - wenn er das für sinnvoll hält - privat versichern.

Rente

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt 2018 um 0,1 Punkte. Wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, wird bei der Rente besser gestellt. Bisher wurde bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente unterstellt, dass die Betroffenen bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet hätten. Dieser Zeitraum ("Zurechnungszeit") wird schrittweise auf das 65. Lebensjahr ausgedehnt.

Banken

Das TAN-Verfahren mit einer Papierliste hat ab dem neuen Jahr ausgedient. Und die Kreditkartenzahlung wird günstiger: Bisher nahmen viele Läden - vor allem online - einen Aufschlag bei Kreditkartenzahlung. Das ist ab 13. Januar dank einer EU-Richtlinie nicht mehr zulässig.

Grüne HU-Plakette läuft 2018 ab

Aufpassen heißt es 2018 für Autofahrer mit grüner HU-Plakette. Sie müssen im angezeigten Monat zum Prüftermin. Wer diesen um mehr als zwei Monate überzieht, muss mit Bußgeldern ab 15 Euro rechnen. Bei mehr als acht Monaten ist zudem ein Punkt fällig.

Letzte Änderung: 08.01.2018