Fünf Tage Bildungszeit

IG Metall

07.05.2018 Weiterbildung lohnt sich, ob privat oder beruflich. Wer sich weiterbilden und etwas für sich oder seine Karriere tun möchte, kann dafür Bildungszeit beantragen.

Ein Sprachkurs wäre schön oder eine Qualifizierung in einem Computerworkshop. Leider fehlte bislang die Zeit dafür! Hier könnte die Bildungszeit eine Lösung bieten. Diese zu beantragen, ist nicht schwer - aber nur wenige Beschäftigte wissen von diesem Recht. Nur ein bis zwei Prozent nehmen sich Bildungszeit. Schade, denn der berufliche und persönliche Nutzen von Weiterbildung und Qualifizierung ist groß.

Bildungszeit was ist das?

Beschäftigte können sich in fast allen Bundesländern für eine berufliche oder politische Weiterbildung freistellen lassen. Die Regelungen für eine bezahlte Bildungsfreistellung gehen zurück auf das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO aus dem Jahr 1974. Es verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, bezahlte Bildungsfreistellung zum Zwecke der beruflichen, allgemeinen und politischen Bildung einzuführen - auch "Bildungsurlaub" genannt. Einzelne Bundesländer haben hierzu Landesgesetze erlassen. In 14 der 16 Länder gibt es das Recht auf bezahlte Freistellung. Nur Bayern und Sachsen haben keine entsprechende Regelung.

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Bildungszeit: 5 Tage pro Jahr!

In den entsprechenden Gesetzen der Länder ist festgelegt, wie viele Tage sich Beschäftigte freistellen lassen können. Fast überall sind fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr vorgesehen. Diese können in einigen Bundesländern auch über zwei Jahren "angespart" werden. Dann sind zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren möglich.

Wo finde ich die für mich geltenden Regelungen?

Zu den Portalen der Bundesländer mit dem jeweiligen Weiterbildungsgesetz gelangt man vom Portal der Kultusministerkonferenz aus. Dort sind die einzelnen Landesgesetze ausführlich erklärt und meist auch anerkannte Bildungsträger aufgelistet.

Wer trägt die Kosten?

Die für die Weiterbildung/Qualifizierung anfallenden Kosten teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber zahlt während der Bildungsmaßnahme das Entgelt weiter, der Arbeitnehmer muss die Kosten für das Seminar oder den Kurs, die Übernachtung und die Anfahrt bezahlen.

Die Gewerkschaften gehören in Deutschland zu den größten Bildungsanbietern. Auch die IG Metall bietet zahlreiche anerkannte Seminare an, an denen aktive Mitglieder kostenlos teilnehmen können.

Letzte Änderung: 08.05.2018