Hilfen für Mütter und Väter

IG Metall: Recht und Rat

24.04.2020 Wie Kurzarbeit und Kinder unter einen Hut bringen? Die IG Metall hat hierzu eine Broschüre: Informationen für (werdende) Eltern - Ratgeber Corona aufgelegt.

Angesichts der behördlich angeordneten Schließungen von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen und der Nutzung von Kurzarbeit gibt es für (werdende) Eltern einiges zu berücksichtigen: unter anderem Lohnfortzahlung nach dem Infektionsschutzgesetz, Notfall-Kinderzuschlag, Kinderkrankengeld, Elterngeld sowie die Möglichkeiten des T-ZUGs zu nutzen und vieles mehr.

In der Metall- und Elektroindustrie haben Beschäftigte mit Kindern unter bestimmten Voraussetzungen die Wahlmöglichkeit, einen Teil des tariflichen Zusatzgelds (T-ZUG A) in Form von in der Regel acht freien Tagen zu wählen. Bisher galt das nur für Kinder bis acht Jahre. Der Solidartarifvertrag 2020 hat diese Altersgrenze aufgebohrt.

Neu ist mit dem Solidartarifvertrag 2020:

Bei Engpässen in der Kinderbetreuung aufgrund der Schließung der Schulen und Kitas wird die Wahlmöglichkeit auf Eltern mit Kindern bis 12 Jahre erweitert. Diesen Anspruch können Eltern für 2020 erstmals geltend machen.
Zusätzlich haben Beschäftigte mit Kindern bis zwölf Jahre bei Kita- und Schulschließungen Anspruch auf weitere fünf freie Tage, die der Arbeitgeber bezahlt. Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte zuvor andere Möglichkeiten ausgeschöpft hat: staatlich finanzierte Freistellung, Nutzung von Resturlaub und Arbeitszeitkonten sowie freie Tage anstelle des T-ZUG A.

Einfach IG Metall

Auch auf Gesetzesebene macht sich die IG Metall für Anliegen von Müttern und Vätern stark. So soll nach Plänen des Bundesfamilienministeriums Kurzarbeit bei der Berechnung des Elterngelds unberücksichtigt bleiben. Damit wird verhindert, dass Beschäftigte doppelte finanzielle Einbußen haben. Die Regelung soll rückwirkend ab 1. März und bis Jahresende gelten.

In Paragraf 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz ist inzwischen zudem eine Entschädigungszahlung für erwerbstätige Eltern verankert. Einige Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu sechs Wochen eine Entschädigung für ausfallendes Entgelt erhalten, um ihre Kinder zu betreuen.

Letzte Änderung: 24.04.2020