Tarifliches Zusatzgeld

IG Metall: Tarif

20.07.2020 Das Tarifliche Zusatzgeld T-ZUG (B) wird für Daimler-Beschäftigte im Juli ausgezahlt.

Das Tarifergebnis 2018 steht für eine Zeitenwende und sicherte den Beschäftigten ihren Anteil am Erfolg der Branche. Der Tarifvertrag brachte mehr Selbstbestimmung bei der persönlichen Arbeitszeit sowie eine neue tarifliche Sonderzahlung - das Tarifliche Zusatzgeld T-ZUG. Für Daimler Beschäftigte wird das tarifliche Zusatzgeld im Juli ausbezahlt - sofern sie nicht die tarifliche Freistellungszeit in Anspruch nehmen.

Was ist das Tarifliche Zusatzgeld T-ZUG?

Seit 2019 erhalten Beschäftigte das sogenannte tarifliche Zusatzgeld T-ZUG, welches neben dem Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld eine tarifliche Sonderzahlung darstellt. Es besteht aus zwei Teilen T-ZUG (A) = 27,5% des individuellen Monatsentgelts und T-ZUG (B) = 12,3 % der jeweiligen regionalen Eckentgeltgruppe.

T-Zug (A) in Höhe von 27,5% des individuellen Monatsentgelts.

  • Mitarbeitergruppen mit besonderen Belastungen haben die Option, dieses Geld in Zeit zu wandeln.
  • Der Betrag entspricht 6 zusätzlichen Tagen - die IG Metall hat jedoch durchgesetzt, dass es bei der Wandlung von Geld in Zeit 8 Tage bezahlte Freistellung im Jahr gibt.
  • Wer dies nicht möchte, erhält - wie alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - die Auszahlung der 27,5% erstmals im Juli 2019.

Der Betriebsrat hat sich 2020 über alle Standorte hinweg für eine Erweiterung der T-ZUG-Regelung stark gemacht, um noch mehr Flexibilität zu bieten. Die gute Nachricht: Der Einsatz war erfolgreich.
Bisher war die T-ZUG Wandlung (8 Tage) nur für Beschäftigte mit Kindern unter 8 Jahren möglich und die Fristen für 2020 sind bereits abgelaufen. Ab sofort (befristet bis zum 31.12.2020) kann das Tarifliche Zusatzgeld T-ZUG (A) mit einer Ankündigungsfrist von 10 Tagen in 8 Freistellungstage umgewandelt werden, wenn Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres betreut werden müssen, weil die Kita oder Schule auf Grund von Corona geschlossen ist! Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, die ihre Kinder Notfallversorgen müssen. Voraussetzung ist, dass an diesen Tagen keine Kurzarbeit besteht.
Am Standort Sindelfingen wird die Wandlung der jährlichen T-ZUG-Zahlung in 6 zusätzliche freie Tage jetzt auch zusätzlich für direkt Beschäftigte (MP) und für Teilzeitbeschäftigte geöffnet. Es müssen keine Voraussetzungen wie Schicht, Pflege oder Kinder erfüllt werden. Allerdings muss eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 2 Jahren gegeben sein.

T-Zug (B) in Höhe von 12,3 Prozent des Grundentgelts der jeweiligen Eckentgeltgruppe des Tarifgebietes

  • Vollzeitbeschäftigte erhielten 2019 einen pauschalen Festbetrag.
  • Für Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende galten angepasste Beträge.
  • Ab 2020 entspricht der gezahlte Betrag 12,3% des monatlichen Grundentgelts der regionalen Eckentgeltgruppe.
  • Damit ergeben sich für aktive Vollzeitmitarbeiter in Nordwürttemberg/Nordbaden: 398,58 Euro, in Rheinland-Pfalz, Hessen: 353,75 Euro; in Nordrhein-Westfalen: 354,67 Euro; in Berlin - Brandenburg I und II: 377,98 Euro und in Bremen und Hamburg: 384,38 Euro.
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Starke Gemeinschaft - starkes Ergebnis

Durchgesetzt haben das über 1,5 Millionen Metallerinnen und Metaller mit Warnstreiks und vielen Aktionen in der Tarifrunde 2018. Sie sind dafür auf die Straße gegangen. Ohne solidarischen Zusammenhalt der Mitglieder hätten wir ein solches Ergebnis aber nicht erreicht. Das zeigt: Mit der IG Metall fährt man besser.

Für wen gelten eigentlich Tarifverträge?

Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vereinbart und gelten nur für ihre jeweiligen Mitglieder. Das bedeutet: Nur IG Metall-Mitglieder haben einen verbindlichen Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen. Für alle anderen gelten die gesetzlichen Regelungen - und die sind oft schlechter. Zwar gewähren Arbeitgeber - wie die Daimler AG - auch Nichtmitgliedern tarifliche Leistungen, aber im Konfliktfall haben Nichtmitglieder keinen rechtlichen Anspruch auf diese Leistungen.

Letzte Änderung: 24.07.2020