3 Fragen an Bernhard Wagner

Foto: Silas Stein

27.08.2020 Warum die Reform des Berufskrankheitsrechts ein Erfolg ist, erklärt Metaller Bernhard Wagner, Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).

+++ 3 Fragen an Bernhard Wagner

Bernhard Wagner, Vorstand der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall und Betriebsrat bei der Mercedes-Benz AG in Rastatt beantwortet Fragen zur Reform des Berufskrankheitsrechts in der neuen Ausgabe der Metallzeitung. (Zum Artikel siehe Link)

BGHM - Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Träger des "sozialen Netzes" sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die von staatlichen Behörden kontrolliert werden.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den gesamten Wirtschaftsbereich innerhalb Deutschlands sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Diese betreuen rund 42 Millionen Versicherte in etwa drei Millionen Unternehmen. Die Berufsgenossenschaften sind in Berufsgruppen unterteilt, weil jeder Gewerbezweig seine eigenen Gefahren und Lasten grundsätzlich selbst trägt. Als eine von neun gewerblichen Berufsgenossenschaften übernimmt die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) die Haftpflicht von etwa 230.000 Betrieben des Holz und Metall verarbeitenden Gewerbes und versichert rund 5,4 Millionen Arbeitnehmer.

Letzte Änderung: 25.08.2020