Pressemitteilung

IG Metall: Presse

22.04.2021 IG Metall: Lieferkettengesetz im parlamentarischen Verfahren nicht verwässern

  • Morgen erste Lesung des Lieferkettengesetzes im Bundestag
  • Lieferkettengesetz darf nicht scheitern
  • Nachbesserungen am Gesetzentwurf sind nötig

Frankfurt am Main - Die IG Metall warnt davor, das Lieferkettengesetz im parlamentarischen Verfahren zu verwässern oder gar scheitern zu lassen. Anlass ist die erste Lesung des Lieferkettengesetzes morgen im Deutschen Bundestag.
Die IG Metall begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich. "Der Paradigmenwechsel von freiwilliger Selbstverpflichtung in der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen hin zu einer gesetzlichen Regelung ist zum Greifen nah. Wir brauchen dieses Gesetz, damit wir menschengerechten Arbeitsbedingungen entlang der Lieferkette endlich einen wichtigen Schritt näherkommen", sagte Wolfgang Lemb, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, am Donnerstag in Frankfurt am Main.
Der jetzt dem Bundestag vorliegende Entwurf sei ein lang ausgehandelter interministerieller Kompromiss, der deswegen auch Schwachstellen habe, die die IG Metall klar kritisiert. Weitere Aufweichungen und damit Abschwächungen der Regelungen des Gesetzesentwurfs müssten im parlamentarischen Verfahren verhindert werden.
Die IG Metall fordert, auch diejenigen Unternehmen in die neue Regelung einzubeziehen, deren Hauptsitz nicht in Deutschland liegt. So würden etwa große Tech-Konzerne, die mit ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland gut verdienen, mit in den Geltungsbereich fallen. Dies würde auch dazu führen, dass deutsche Unternehmen gegenüber Konzernen mit Sitz im Ausland nicht benachteiligt werden.
Beim Risikomanagement ist eine stärkere Einbindung von Gewerkschaften und Betriebsräten in Deutschland sowie von Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen vor Ort notwendig. Auch hier sieht die IG Metall Nachbesserungsbedarf und fordert mehr Beteiligungsrechte von Betriebsräten und Gewerkschaften auf allen Ebenen.
Die Bundesregierung hatte sich im März nach zähem Ringen erstmals auf einen Kompromissvorschlag geeinigt, wonach deutsche Unternehmen für Arbeitsbedingungen und Umweltstandards bei ihren ausländischen Zulieferern stärker in die Verantwortung genommen werden. Ziel ist es, menschen-, arbeits- und umweltrechtliche Standards entlang der Lieferkette zu etablieren.

Letzte Änderung: 11.05.2021