Standort Sindelfingen - Aktuelle Infos

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18.03.2020 Informationen zur Arbeitsunterbrechung am Standort Sindelfingen - Update 24. Juli 2020

+++ Freitag, den 24.07.2020 +++

Lesetipp: "Als Feuerlöscher vielfach gefordert". Interview mit Ergun Lümali, Betriebsratsvorsitzender am Standort Sindelfingen in einem Artikel der Kreiszeitung Böblinger Bote vom 23.07.2020 spricht er über die aktuellen Herausforderungen im Unternehmen und was ihm für den Standort Sindelfingen in diesen schwierigen Zeiten dennoch Zuversicht gibt.

Der vollständige Artikel unten im Downloadbereich.


+++ Freitag, den 17.07.2020 +++

Riesenerfolg! +++ S-Klasse Sitzfertigung bleibt am Standort Sindelfingen +++ Batteriefertigung kommt auch +++

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Wir als Betriebsrat haben die Wirtschaftlichkeit der Fremdvergabe der S-Klasse Sitzfertigung immer in Frage gestellt und uns weiterhin für den Erhalt der Arbeitsplätze der Kolleginnen und Kollegen eingesetzt. Eine Wirtschaftlichkeitsrechnung bestätigt jetzt unsere Haltung und bringt endlich Klarheit: Eine Fremdvergabe ist nicht günstiger!
Wir danken euch für eure Unterstützung. Solidarität gewinnt!

Mehr dazu im Brisant unten im Downloadbereich.


+++ Montag, den 06.07.2020 +++

LESETIPP: "Die größte Krise der Nachkriegszeit"

Sindelfingens Gewerbesteuereinnahmen stürzen gerade ins Bodenlose. Alte Höhen scheinen nur erreichbar, wenn der wichtigste Steuerzahler, das Daimler-Werk wieder auf Trab kommt. Wie realistisch ist das? OB Dr. Bernd Vöhringer und der Daimler-Betriebsratsvorsitzende des Werks Sindelfingen Ergun Lümali trafen sich zu einer Diskussion bei den Stadtwerken.

+++ Das Interview erschien am 03.07.2020 in der Sindelfinger Zeitung +++
https://www.szbz.de/ (Link unten)


+++ Mittwoch, den 01.07.2020 +++

Eigenproduktion von Mund-Nasen-Masken im Werk gestartet
Gegen die Ausbreitung von COVID-19 produzieren wir ab jetzt am Standort Sindelfingen auch Mund-Nasen-Masken. Die vollautomatische Fertigungslinie befindet sich auf der Hulb (KOF-Gebäude) und verfügt über eine tägliche Kapazität von mehr als 100.000 Masken. Die in Sindelfingen produzierten Masken sind nicht nur für unsere eigenen Beschäftigten am Standort und in anderen Mercedes-Benz Pkw-Werken gedacht, sondern sollen auch zusätzlich externe Institutionen unterstützen.

Ergun Lümali, Betriebsratsvorsitzender am Mercedes-Benz-Standort Sindelfingen: Dank des umsichtigen Verhaltens unserer Kolleginnen und Kollegen, die sich diszipliniert an die Sicherheitsmaßnahmen halten, haben wir die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie am Standort im Griff. Wir produzieren unter Einhaltung umfangreicher Schutz- und Hygienemaßnahmen, dazu zählen das Einhalten von Abstandsregeln, zusätzliche Hygienepausen und der Einsatz von Schutzmasken. Dass wir die Ausstattung unserer Kolleginnen und Kollegen mit Mund-Nasen-Masken jetzt auch durch eine Eigenproduktion "made in Sindelfingen" sicherstellen können, freut mich umso mehr.


+++ Mittwoch, den 24.06.2020 +++

Zeitthemen: Wichtige Änderungen ab dem 1. September
In Verhandlungen mit der Personalleitung ist es dem Betriebsrat am Standort Sindelfingen gelungen, wichtige Änderungen in einigen Zeitthemen für Sie zu erreichen. Verhandelt wurde unter anderem die Neuregelung für die Mittagspause außerhalb des Werks, Auszahlung von Reisezeiten bei In- und Auslandsreisen, Abrechnung von Auslandsreisen, Wegezeit Rückenprogramm (Vitalcenter) sowie Zeitabrechnung Arztbesuch.


+++ Mittwoch, 17.06.2020 +++

Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld wird steuerfrei

Wir ihr wisst, wird das gesetzliche Kurzarbeitergeld bei Daimler auf mindestens 80% des individuellen Nettoentgelts vor der Kurzarbeit aufgestockt. Der Zuschuss des Arbeitgebers unterlag bisher der Lohnsteuer. Betriebsrat und Unternehmen haben sich bei der Bundesregierung für eine Steuerbefreiung eingesetzt. Die Beschäftigten sollen in dieser schwierigen Phase angemessen finanziell entlastet und nicht zusätzlich belastet
werden.

Bundestag und Bundesrat haben am 5. Juni eine Gesetzesänderung verabschiedet, die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei stellt, sofern sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld die Höhe von 80% des Nettogehalts nicht überschreiten. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. März 2020 und befristet bis 31.12.2020.

Damit profitieren Daimler-Beschäftigte von dieser Reglung für die komplette Phase der Kurzarbeit, die seit dem 6. April 2020 andauert. Für alle Beschäftigten mit Kurzarbeit "Null" (es wird nicht gearbeitet) bedeutet dies, dass der Unternehmenszuschuss nahezu steuerfrei ist. Für Beschäftigte, die während der Kurzarbeitsphase stunden- oder tageweise gearbeitet haben, hat dies zur Folge, dass zumindest der Großteil des Unternehmenszuschusses für sie steuerfrei und wie bisher schon sozialversicherungsfrei ist. Die Kolleginnen und Kollegen der Entgeltabrechnung haben bereits die Umstellung der Berechnungssystematik in die Wege geleitet. Die Korrekturen werden durch die Entgeltabrechnung in den nächsten Monaten vorgenommen.


+++ Mittwoch, 03.06.2020 +++

Zeit statt Geld 2020: Antragsfristen für T-ZUG Wandlung verlängert!

T-ZUG Wandlung in 6 freie Tage:
Der Beantragungszeitraum im Self Service für das Jahr 2020 wurde bis 19.06.2020 verlängert.

T-ZUG Wandlung in 8 freie Tage für Kinderbetreuung auf Grund des Corona-Virus:
Die Freistellungstage für 2020 können bis zum 30.06.2020 im Self Service beantragt werden.


+++ Donnerstag, 28.05.2020 +++

Urlaubsgeld kommt mit Mai-Entgelt
Gerade in diesen schwierigen Zeiten zeigt es sich wie wichtig Tarifverträge sind: Mit der Entgeltabrechnung im Mai wird das Urlaubsgeld ausbezahlt. Es beträgt 50 Prozent des Bruttomonatsentgelts pro Urlaubstag. Bei 30 Tagen Urlaub entspricht dies rund 70 Prozent des Bruttomonatsentgelts.

Das Urlaubsgeld ist von der Kurzarbeit nicht betroffen laut IG Metall-Tarifvertrag. Dies gilt im Übrigen auch für Sonderzahlungen wie Ergebnisbeteiligung, Jubiläumszuwendungen und T-ZUG-Zahlung.

Beschäftigte, die zum Auszahlungstermin im Mai noch keine sechs Monate angestellt sind, erhalten ihr Urlaubsgeld pro genommenen Urlaubstag mit der Entgeltabrechnung im jeweiligen Folgemonat.


+++ Mittwoch, 27.05.2020 +++

Aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie haben Betriebsrat und Standortleitung erneut die Verlängerung der Kurzarbeit am Standort Sindelfingen verabschiedet. Bis voraussichtlich einschließlich Sonntag, 28. Juni ist der Großteil der Belegschaft am Standort Sindelfingen in Kurzarbeit.

Während der Kurzarbeitsphase darf kein Zeitguthaben aufgebaut werden. Bisher wurde als Vergleichszeitpunkt für alle Beschäftigten das Startsaldo am 5. April (vor Beginn der Kurzarbeitsphase) genutzt und im Zeitnachweis angezeigt. Aufgrund neuer Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit, muss ab Mai als Bezugszeitpunkt für alle Beschäftigten mit Gleitzeitkonto allerdings der letzte Tag des Vormonats herangezogen werden, sofern das Saldo niedriger ist als zu Beginn der Kurzarbeit. Das bedeutet, dass einige Beschäftigte bis Ende Mai Gleitzeitstunden abbauen müssen, um das zulässige Saldo zu erreichen. Reisezeiten werden bei der Berechnung des "KUA Startsaldos" im Zeitnachweis übrigens nicht berücksichtigt.

Bitte prüft im Zeitnachweis die Felder "KUA Startsaldo" und "KUA Saldoaufbau" und stimmt mit eurer Führungskraft den eventuell notwendigen Abbau der überschüssigen Zeitsalden ab, damit euch keine zusätzlich gearbeiteten Stunden verfallen. Hierzu ist es einmalig im Mai 2020 auch möglich Urlaubstage in Gleitzeittage zurück zu wandeln. Bitte beachtet auch im Folgemonat, dass der Zeitkontostand am 30. Juni den am 31. Mai oder einen niedrigeren Zeitkontostand der Vormonate nicht überschreiten darf.

T-ZUG: Problematik Ablehnung 8er-T-ZUG & Beantragung 6er-T-ZUG

Systemseitig ist das Problem aufgetreten, dass Beschäftigte deren Antrag für die 8 T-ZUG-Tage abgelehnt wurde, im Auswahlmenü die 6 T-ZUG-Tage nicht beantragen können. Die entsprechende Fläche war bei ihnen ausgegraut und nicht anklickbar. Grundsätzlich wären sie jedoch berechtigt. Sollte also bei einem Beschäftigten in 2019 ein alter T-ZUG-Antrag für 2020 abgelehnt worden sein, kann er systemseitig aktuell keinen neuen Antrag stellen. Diese Kolleginnen und Kollegen können sich per Mail an hrservices@daimler.com wenden. Daraufhin wird der alte Antrag gelöscht und ein neuer Antrag ist dadurch möglich.


+++ Mittwoch, 13.05.2020 +++

Betriebsversammlung am 25. Mai findet nicht statt - Alternative: Info-Video im Juni
Die Corona-Pandemie bestimmt nicht nur unser Privatleben, sondern auch unseren Arbeitsalltag. Der Wiederanlauf an unserem Standort ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aber es ist noch ein weiter Weg zurück zur Normalität. Das zeigen auch die von der Regierung auferlegten Regeln und Verbote, die zwar schrittweise gelockert werden, aber uns dennoch weiterhin einschränken. So betrifft uns unter anderem das Verbot von Großveranstaltungen bis voraussichtlich Ende August 2020: Die Betriebsversammlung am 25. Mai kann aus diesen Grund nicht stattfinden.

Allerdings wollen wir diese Betriebsversammlung nicht einfach verstreichen lassen, ohne eine alternative Informationsmöglichkeit anzubieten. Denn die Beschäftigten stets bestens zu informieren, ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb werden wir im Juni ein Info-Video zusammen mit unserem Standortverantwortlichen Michael Bauer veröffentlichen, in dem wir den Fokus darauflegen, wie es hier am Standort weitergeht. Gleichzeitig wollen wir in dem Video aber auch auf Fragen aus der Belegschaft eingehen. Eure Fragen könnt ihr bis zum 26. Mai an br-sifi-kommunikation@daimler.com senden oder eurem Betriebsrat weitergeben.

Selbstverständlich hat es für uns höchste Priorität, dass dieses Video allen Kolleginnen und Kollegen zugänglich gemacht wird und jedem die Zeit eingeräumt wird, es sich anzusehen und sich über die Themen auszutauschen. Ein geeignetes Vorgehen dafür erarbeiten wir gemeinsam mit der Standortleitung. Natürlich ist ein Video kein adäquater Ersatz für eine reguläre Betriebsversammlung, dennoch hoffen wir, dass diese Alternative in den jetzigen Zeiten auf Akzeptanz trifft.
Bis dahin: Passt auf euch auf, haltet Abstand und vor allem bleibt gesund!


+++ Mittwoch, 06.05.2020 +++

Zweischichtige Produktion in der S-Klasse (Halle 46)
Nach dem mehrwöchigen Produktionstopp laufen die Pkw-Werke von Mercedes-Benz wieder an. Auch im Sindelfinger Werk wird seit zwei Wochen (KW17) wieder gearbeitet. In der S-Klasse wird wegen der guten Nachfrage seit dieser Woche (KW19) wieder in zwei Schichten produziert. Den Wiederanlauf nahm sich der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl am vergangenen Donnerstag zum Anlass für einen Besuch am Band in Halle 46.

Thomas Strobl sagte bei seinem Besuch in der S-Klasse Montage: "Beim Daimler rollen die Bänder wieder, die Produktion läuft wieder, das ist ein besonderer Moment. Nach einer langen, umfassenden Unterbrechung der Produktion kehrt - ein Stück weit, Schritt für Schritt - Normalität ein, indem sukzessive die Produktion hochgefahren wird. Das ist ein historischer Moment dieser Corona-Pandemie."

Zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung wurde zum Schutz der Beschäftigten umfassende Maßnahmen vereinbart. Dazu gehören Hygiene-und Reinigungsstandards, sowie Regelungen zum Mindestabstand von 1,5 Metern und der Einsatz von Mund-Nasen-Masken in der Produktion. Ergun Lümali, Betriebsratsvorsitzender am Mercedes-Benz Standort Sindelfingen: "Der Schutz der Gesundheit unserer Beschäftigten ist das A und O beim Wiederanlauf der Produktion." Dafür wurde ein umfangreiches Paket an Schutz- und Hygienemaßnahmen geschnürt. Die Wiederaufnahme der Produktion sei für die Belegschaft ein positives Signal. (siehe auch Pressemeldungen hierzu unten in den Links).

Außerdem appelliert Lümali an die Politik, Kaufprämien für Neuwagen in Kombination mit einer Abwrackprämie für Euro-3 und Euro-4-Fahrzeuge aufzulegen. Das würde nicht nur den Absatz beflügeln, sondern auch der Umwelt helfen. Denn jedes neue Auto sei besser als ein altes.

Desweiteren fordert der Betriebsratsvorsitzende klare Vorgaben von der Politik in Bezug auf Fahrgemeinschaften: "Obwohl wir nach unserem Wissen alles Notwendige vereinbart haben, gibt es doch noch das eine oder andere Problem, weil es keine einheitlichen Vorgaben gibt. So sind Fahrgemeinschaften zum Beispiel verunsichert, weil sie nicht wissen, ob es ein Bußgeld gibt, wenn mehr als zwei Personen im Auto sind."


+++ Dienstag, 05.05.2020 +++

Erweiterung T-ZUG Wandlung: Zeit statt Geld bis 31.05. möglich! Wir IG Metall Betriebsräte haben uns für eine Erweiterung der T-ZUG-Regelung stark gemacht. Unser Einsatz war erfolgreich!

NEU: 6 freie Tage nun auch für direkt Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte
Für den Standort Sindelfingen konnten wir die Wandlung der jährlichen T-ZUG-Zahlung in 6 zusätzliche freie Tage jetzt auch zusätzlich für direkt Beschäftigte (MP) und für Teilzeitbeschäftigte öffnen. Es müssen keine Voraussetzungen (Schicht, Pflege, Kinder) erfüllt werden. Die Freistellungstage für 2020 könnt ihr noch bis zum 31.5.2020 ausschließlich im Self Service beantragen. Nach Genehmigung stehen die gewandelten Tage ab Juli bis Ende des Jahres für Euch zur Planung bereit.
NEU: 8 freie Tage für Erziehende mit Kindern bis Vollendung des 12. Lebensjahr
Bisher war die T-ZUG Wandlung (8 Tage) nur für Beschäftigte mit Kindern unter 8 Jahren möglich und die Frist für 2020 bereits abgelaufen. Ab sofort könnt Ihr Euer Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG) mit einer Ankündigungsfrist von 10 Tagen in 8 Freistellungstage umwandeln, wenn ihr Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres betreuen müsst, weil die Kita oder Schule auf Grund von Corona geschlossen ist! Voraussetzung ist, dass Ihr an diesen Tagen zur Arbeit eingeteilt und nicht in Kurzarbeit seid.

Beantragung über Self-Service: Die Freistellungstage für 2020 können bis zum 31.05.2020 im Self Service oder telefonisch (0711/17-84980, Mo-Fr: 9-12 Uhr) beantragt werden. Das gilt auch für Erziehende, die für 2020 berechtigt waren, aber in 2019 keinen Antrag auf Wandlung gestellt haben. Nach Genehmigung der T-ZUG Tage könnt Ihr diese einplanen - bis zur Bereitstellung der T-ZUG Tage in ZEM, die Übertragung findet jeweils Anfang und Mitte des Monats statt, kann die Planung vorübergehend mit Freischicht/Gleitzeit/Urlaub erfolgen und danach getauscht werden. Die Verwendung der Tage erfolgt selbstverständlich weiterhin in Abstimmung mit Eurer Führungskraft. Weitere Infos zu den genauen Anspruchsvoraussetzungen findet ihr im Social Intranet unter @tzug. Bei Fragen könnt Ihr Euch an hrservices@daimler.com wenden.


+++ Montag, den 04.05.2020 +++

Besonderheiten während Corona-Pandemie - Schichtbusse / Berufsverkehr

Fahrgemeinschaften flinc

  • nur zu zweit in einem Fahrzeug sitzen, vorne links und hinten rechts
  • Gespräche vermeiden
  • Tragepflicht von einer Mund-Nase-Maske
  • Keine Nahrungsaufnahme
  • Reservierte Spätschichtparkplätze in P307 werden für alle flinc Nutzer ganztags freigegeben

Schichtbusse

  • Wiederaufnahme Frühschicht (27.04.) / Normal und Spätschicht (04.05.)
  • Tragepflicht von einer Mund-Nase-Maske, Masken werden am 4.5. im Bus verteilt
  • Zum gegenseitigen Schutz wird empfohlen eine Monatskarte (zum Preis 1/12 der Jahreskarte) oder Einzelfahrscheine im Vorverkauf zu erwerben, Hinweise dazu gibt es auf der Homepage der Busunternehmen
  • Einzelfahrscheine werden pro Fahrt in einen Sammelbehälter geworfen, möglichst keine Bezahlungs- und Entwertungsvorgänge beim Busfahrer
  • Bitte Abstand einhalten beim Ein- und Aussteigen
  • im Bus Sitzplätze oder -reihen zwischen den Fahrgästen freilassen, um den notwendigen Sicherheitsabstand zu wahren
  • Gespräche vermeiden und keine Nahrungsaufnahme

Shuttlebusse

  • Aus Rücksichtsmaßnahme auf angeschlagene und ältere Beschäftigte und zum eigenen Schutz bitte wenn möglich auf die Fahrt mit dem Shuttlebus von/zum P305 oder die Sprint-Busse zu verzichten und zu Fuß zu gehen
  • Tragepflicht von einer Mund- Nase-Maske
  • Bitte Abstand einhalten beim Ein- und Aussteigen und auf den Sitzplätzen
  • Gespräche vermeiden und keine Nahrungsaufnahme

Fahrradfahrer

  • Wenn möglich auf das Fahrrad umsteigen
  • Tor 5 ist für Radfahrer wieder geöffnet

+++ Freitag, 01.05.2020 +++

Das Coronavirus nimmt keine Rücksicht auf lange Traditionen: Die Fußball EM wird verlegt, das Oktoberfest und der Stuttgarter Wasen komplett abgesagt. Und auch die Kundgebungen zum 1. Mai sind entfallen - erstmalig seit Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) 1949.

Stattdessen gibt es unter dem Motto: "Solidarisch ist man nicht alleine" eine groß angelegte Aktion im Internet. Denn in Zeiten von Corona heißt Solidarität: mit Anstand Abstand halten.

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Doch das bedeutet nicht, dass der Tag der Arbeit ausfallen muss. Ganz im Gegenteil! Ab 11 Uhr könnt Ihr am 1. Mai auf https:www.dgb.de/erster-mai-tag-der-arbeit ein (digitales) Zeichen für Zusammenhalt und Solidarität setzen.

Weitere Informationen

findet ihr auch unter IG Metall Baden-Württemberg auf Facebook (https:www.facebook.com/igmetallbawue/) sowie ZOOM - Singen mit Roman Zitzelsberger (https://igmetall.zoom.us/j/94687839505).


+++ Donnerstag, 30.04.2020 +++

Maske auf! - Schützt Euch und Eure Kollegen
In Baden-Württemberg gilt seit Mitte letzter Woche als zusätzliche Schutzmaßnahme die Maskenpflicht. Nach wie vor steht aber über allem das Beibehalten der Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen. Auch am Standort Sindelfingen haben wir uns neben zahlreichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen auf eine Tragepflicht für Mund-Nase-Masken verständigt, diese werden bereitgestellt.

Dies gilt für Arbeitsplätze, an denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, in definierten Bereichen wie Ausgabe-/ Kundenschalter, Shops, Essensausgabe in Kantinen, Schichtbusse, interner Werksverkehr, Besuch Werksärztlicher Dienst und in Gebäuden und Räumlichkeiten mit viel Personenverkehr, wie z. B. auf stark frequentierten Verkehrswegen, Laufwegen, Logistikbahnhöfen, Gängen.

Als zusätzliche Schutzmaßnahme haben wir IG Metall Betriebsräte uns dafür eingesetzt, dass im Produktionsbereich 10 Minuten für Hygiene- und Reinigungszeit pro Schicht gewährt werden. Über die zeitliche Lage entscheidet jedes Gewerk in Abstimmung mit seinem zuständigen Betriebsrat. Damit ihr untereinander nicht mehr Kontakt als nötig habt, werden zur Schichtentzerrung werden weitere 4 Minuten am Ende der Frühschicht und 4 Minuten zu Beginn der Spätschicht festgelegt. Dafür nutzen wir die Zeit aus den Gruppengesprächen, die leider bis auf Weiteres aufgrund der Verordnungen nicht stattfinden können.

Schutzmaßnahmen auch in Shops und Kantinen verstärkt
Ab 27.4. öffnen die Shops mit verlängerten Öffnungszeiten und unter strengen Zutrittsregelungen. Neben Lunchpaketen wird das Angebot kontinuierlich aufgestockt. Die Kantinen öffnen ab 27.4. erstmals wieder und bieten zum Start ein Menü an. Auch hier wird das Angebot schrittweise erweitert. Aus Sicherheitsgründen stehen allerdings nur noch 1/3 der bisherigen Sitzplätze zur Verfügung. Bitte deshalb Pausenzeiten der Produktion beachten und direkt Beschäftigten Vorrang lassen.

Wir haben alles getan, um die Arbeitsplätze so sicher wie möglich zu gestalten. Jetzt müssen wir gemeinsam schauen, ob auch alle Regelungen in der Praxis funktionieren. Für uns alle ist die Corona-Situation vollkommen neu, deshalb sind wir auch ständig am Lernen und dankbar für Eure Rückmeldungen.



+++ Mittwoch, 29.04.2020 +++

Feste Kurzarbeitstage am 4.5., 15.5., 25.5. und 29.5.
Für die indirekten Bereiche gilt bis - auf Ausnahmen - nach Beschluss der Standort-Leitung, dass die Arbeit am 4.5., 15.5., 25.5. (außer RD) und am 29.5. am Standort Sindelfingen ruht. Diese arbeitsfreie Zeit wird mit Kurzarbeit belegt. Bitte denkt daran, dass Donnerstag, der 21.5., ein Feiertag ist und am 22.5. ein Brückentag vereinbart wurde, für den auch die Belegung festgelegt ist und deshalb keine Kurzarbeit belegt werden kann.

Für Beschäftigte in der aktiven Phase der ATZ gilt, dass sie grundsätzlich nicht in Kurzarbeit gehen und arbeiten, wenn es die Aufgabe zulässt, mobil von zu Hause und nur - soweit nicht anders möglich - im Betrieb. Nach Möglichkeit kommen sie auch in anderen Bereichen zum Einsatz. Dabei konnten wir in Verhandlungen mit dem Unternehmen für unsere aktiven ATZler durchsetzen, dass der eventuelle Verlust von Schichtzuschlägen in der Arbeitsphase keinen Nachteil auf die Höhe der Vergütung in der Freistellungsphase hat. Ein schöner Erfolg!

Sollte allerdings kein Einsatz möglich sein, wird die nicht geleistete Arbeit auf den Zeitsalden verbucht. Bei direkt Beschäftigten wird das Kollektivkonto belastet. Auf freiwilliger Basis können Zeiten aus dem Langzeitkonto verwendet werden, um zu vermeiden, dass Minusstunden im Zeitkonto entstehen.


+++ Dienstag, 28.04.2020 +++

Für alle Beschäftigten, die nicht in Produktionsbereichen, Notbetriebsfunktionen, in strategischen Projekten, Zukunfts- und Anlaufthemen arbeiten, haben wir mit der Standortleitung aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie eine erneute Verlängerung der Kurzarbeit bis voraussichtlich Sonntag, 31. Mai verabschiedet. Die Beschäftigten, die ganz oder teilweise von der Kurzarbeit ausgenommen sind, werden wie bisher üblich über ihren direkten Vorgesetzten bis spätestens drei Tage vor Arbeitsbeginn über ihren Einsatz informiert. Nach Möglichkeit sollen die Arbeiten, da wo es geht und sinnvoll ist, mobil von zu Hause erledigt werden.

Dennoch rollen seit Dienstag bei uns am Standort nach der Corona-Auszeit erstmals wieder S- und E-Klassen vom Band. Auch wenn wir erstmal nur in einem reduzierten Umfang und unter umfangreichen Hygienevorschriften starten. Allerdings ist die Pandemie noch nicht ausgestanden und wir bewegen uns nach wie vor in einem komplexen Spannungsfeld zwischen Lockerungen des Lockdowns, erheblichen Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit auch auf die finanzielle Situation unseres Unternehmens sowie strengen Gesundheitsvorschriften und Hygienemaßnahmen. Unser Anspruch ist, dass Ihr Euch im Betrieb sicherer als im öffentlichen Bereich fühlt. Dafür haben wir mit dem Unternehmen ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, dass dazu dienen soll, die Ansteckungsgefahr so minimal wie möglich zu halten. Denn das A&O für uns ist nach wie vor der Schutz Eurer Gesundheit!


+++ Mittwoch, 22.04.2020 +++

Seit dieser Woche treten die ersten Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter dürfen wieder öffnen und auch die Wirtschaft läuft langsam wieder an. Doch die Gesundheitsgefahr ist noch nicht gebannt. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die neuen Arbeitsschutzstandards eingehalten werden. Was das für die Betriebe in Baden-Württemberg und das Anlaufen der Produktion bedeutet, wird im Corona-Newsletter der IG Metall Baden-Württemberg beleuchtet. In der aktuellen Ausgabe (Link unten) stellt sich Ergun Lümali, den Fragen rund um das Thema Corona und die Folgen.


+++ Dienstag, 21.04.2020 +++

Um die Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) zu verlangsamen und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, wurde seitens der Unternehmensleitung und des Betriebsrates Mitte März entschieden, den Großteil der Produktion und die Arbeit in ausgewählten Verwaltungsbereichen für zwei Wochen zu unterbrechen. Anschließend ist der Großteil der Belegschaft am Standort Sindelfingen - sowohl in der Produktion als auch in der Verwaltung - in Kurzarbeit gegangen und arbeitet nicht oder verkürzt. Die Zeit der Arbeitsunterbrechung wurde genutzt, um zahlreiche Schutz- und Hygienemaßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Denn der Schutz der Gesundheit ist das A und O. Jeder soll einen sicheren Arbeitsplatz vorfinden. Dafür ist es wichtig, dass jeder Beschäftigte weiß, wie man sich richtig verhält. Jeder Einzelne kann dazu beitragen, die Ansteckungsgefahr im beruflichen und persönlichen Bereich so gering wie möglich zu halten. Nach wie vor gilt: Verantwortung übernehmen für sich und für sein Umfeld!

Die für den Standort Sindelfingen wichtigsten Maßnahmen sind hier (s. Anhang) zusammengefasst. Sie wurden in engem Austausch mit den anderen Daimler-Standorten und auf Basis der behördlichen Vorgaben erstellt.


+++ Freitag, 17.04.2020 +++

#machtmit-Aktion
In Zeiten von Corona ist die Mithilfe der Gesellschaft essentiell. Wir können es vielerorts beobachten: Es erblühen neue Formen der Solidarität, wie Nachbarschaftshilfen, Einkaufsgemeinschaften oder Jugendorganisationen, die alte Menschen und andere Hochrisiko-Gefährdete unterstützen. Ganz in diesem Sinn haben sich Sindelfinger Kolleginnen und Kollegen, Vertrauensleute und Betriebsräte der IG Metall eingebracht, mitangepackt und zusätzlich die Aktion "#machtmit" gestartet. (Link zum Clip: https://youtu.be/evmqKGGKQQ4)

Ob Pflegepersonal oder Ärzte, Kassiererinnen im Supermarkt, Einsatzkräfte bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten, Beschäftigte bei Versorgungsdiensten, LKW- und Bus-Fahrerinnen und -Fahrer oder das Zugpersonal und auch die vielen Ehrenamtlichen, die lieber anonym bleiben wollen - sie alle verdienen unseren Respekt und unseren Dank. Und wir alle müssen uns jetzt dafür einsetzen, dass ihre Arbeit angemessen gewürdigt wird. Und damit sind nicht nur Danke-Videos oder der Applaus von den Balkonen gemeint.

Auch das Motto des diesjährigen ersten Mai steht hierfür: Solidarität! Solidarität mit den Beschäftigten, die in der Corona-Krise für uns alle da sind? Solidarität mit Nachbarinnen und Nachbarn? Solidarität in der Partnerschaft, wenn ihr Euch alle Aufgaben in Haushalt und Familie partnerschaftlich teilt? Solidarität mit Geflüchteten? Solidarität mit Menschen in Not? Oder einfach Solidarität, indem ihr helft Schutzmasken zu nähen?


+++ Mittwoch, 08.04.2020 +++

Verlängerung Kurzarbeit am Standort Sindelfingen
Seit dem 6. April befinden wir uns am Standort Sindelfingen in einer zunächst zweiwöchigen Phase der Kurzarbeit. Die Lage bleibt jedoch weiterhin angespannt. Aus diesem Grund hat das Unternehmen in Abstimmung mit dem Gesamtbetriebsrat heute beschlossen, die Kurzarbeit grundsätzlich um weitere zwei Wochen zu verlängern.

Was bedeutet das für unseren Standort konkret?
Die seit dem 6. April bestehende Kurzarbeit wird bis einschließlich 3. Mai 2020 fortgesetzt. Das heißt, die Mehrheit unserer Belegschaft kommt auch in KW17 und KW18 nicht in den Betrieb, sondern bleibt nach wie vor zu Hause und arbeitet in diesem Zeitraum nicht.

Teilweise oder ganz ausgenommen von der Kurzarbeit sind weiterhin Beschäftigte, die an strategisch wichtigen Projekten, Zukunfts- und Anlaufthemen arbeiten sowie in Funktionen, die den Notbetrieb sicherstellen. Der Personalbereich wird wieder auf die Führungskräfte zugehen, um die Beschäftigten zu definieren, die im Zeitraum der verlängerten Kurzarbeit komplett oder an einzelnen Tagen arbeiten werden. Wann die Produktion wieder vollumfänglich laufen wird, ist momentan noch nicht absehbar. In den Bereichen, in denen eine einschichtige Fahrweise aufgrund Kurzarbeit vorgesehen ist, wird in Frühschicht produziert.

Euer Schutz vor Ansteckung hat für uns höchste Priorität
Uns ist wichtig, dass Ihr ohne Sorge um Eure Gesundheit an Euren Arbeitsplatz zurückkehren könnt. Der Schutz Eurer Gesundheit hat für uns oberste Priorität. Wir haben bereits viele Schutzmaßnahmen vorbereitet und an ersten Stellen eingesetzt. Gemeinsam mit dem Unternehmen haben wir uns zudem auf Mindeststandards zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verständigt. Diese bilden die Grundlage für detaillierte Gefährdungsbeurteilungen und Schutzkonzepte am Standort. Sie basieren auf

  • der Einhaltung von Hygieneregelungen
  • der regelmäßigen Reinigung von Bereichen und Betriebsmitteln,
  • der Einhaltung von Sicherheitsabständen,
  • der Vermeidung von Zusammenkünften in Gruppen,
  • der eingeschränkten Nutzung von Umkleide-, Pausen- und Waschräumen sowie
  • weiteren Maßnahmen nach dem jeweiligen Bedarf.

Bitte haltet Euch weiterhin an die Regeln und schützt damit nicht nur Euch sondern auch Eure Kolleginnen und Kollegen. Lasst uns weiterhin optimistisch sein und Zuversicht ausstrahlen. Es wird eine Zeit nach Corona geben und die wollen wir gemeinsam angehen. Vielen Dank für Euer Verständnis und Euren Einsatz in diesen schwierigen Zeiten.

Passt auf Euch auf, haltet Abstand und vor allem bleibt gesund!


+++ Montag, 06.04.2020 +++

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Wie Kurzarbeit und Kinder unter einen Hut bringen?
Angesichts der behördlich angeordneten Schließungen von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen und der Nutzung von Kurzarbeit gibt es für (werdende) Eltern einiges zu berücksichtigen: Lohnfortzahlung nachdem Infektionsschutzgesetz +++ Notfall-Kinderzuschlag +++ Möglichkeiten von T-ZUG nutzen +++ Kinderkrankengeld +++ Elterngeld und vieles mehr.

Das Ressort Frauen- und Gleichstellungspolitik der IG Metall hat hierzu eine Broschüre: Informationen für (werdende) Eltern - Ratgeber Corona (s. Anhang unten) aufgelegt.


+++ Freitag, 03.04.2020 +++

Führungsmannschaft verzichtet wegen Corona-Krise auf Teil des Gehalts
In der aktuell schwierigen Situation sind alle gefordert. Vorstände und Aufsichtsräte der Daimler AG, Mercedes-Benz AG und Daimler Trucks AG verzichten deshalb bis Ende des Jahres, d.h. für neun Monate, auf 20 Prozent ihrer Grundvergütung. Bei Führungskräften ab Ebene 3 (Leitende Führungskräfte) wird die Grundvergütung um zehn Prozent für die nächsten drei Monate gekürzt. Mit diesem Gehaltsverzicht leistet das Management seinen Beitrag. Eine ähnliche Maßnahme wurde bereits in der Finanzkrise 2009 durchgeführt.


+++ Dienstag, 31.03.2020 +++

Lokale Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit in Sindelfingen verabschiedet
Der Betriebsrat Sindelfingen hat gemeinsam mit der Standortleitung die Kurzarbeitsregelungen für den Standort Sindelfingen in einer Betriebsvereinbarung verabschiedet. Ab Montag, den 6. April bis voraussichtlich einschließlich Sonntag, den 19. April ist der Standort Sindelfingen in Kurzarbeit. Das heißt, die überwiegende Mehrheit der Sindelfinger Belegschaft bleibt zu Hause und arbeitet in diesem Zeitraum nicht. Die Zeitcodes werden zentral in ZEM@web erfasst.

Ausgenommen von der Kurzarbeit sind Beschäftigte, die an strategisch wichtigen Projekten, Zukunfts- und Anlaufthemen sowie in Notbetriebsfunktionen arbeiten. Diese werden gesondert durch ihre Führungskraft informiert. Dabei sollen die Arbeiten - soweit möglich - mobil von zu Hause erledigt werden. Für die notwendigen Tätigkeiten vor Ort haben wir nochmals gesonderte Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der eingesetzten Beschäftigten mit dem Unternehmen beschlossen.

Wichtig ist aber: die Information über einen Einsatz in der Phase der Kurzarbeit erfolgt zuerst und direkt über Eure eigene Führungskraft.

Nicht in Kurzarbeit gehen Beschäftigte in Altersteilzeit und schwangere Kolleginnen. Für Auszubildende und DH-Studenten im Praxisblock gilt, sie gehen ebenfalls in Kurzarbeit und arbeiten nicht. Auszubildende und DH Studenten erhalten in der Phase der Kurzarbeit ihr bisheriges Entgelt für bis zu sechs Wochen. Weitere Informationen zu den Regelungen in der Blitzinfo im Anhang.

Aktuell gehen wir davon aus, dass ab voraussichtlich Montag, den 20. April die Arbeit wieder sukzessive aufgenommen werden kann. Wann dann Euer erster persönlicher Arbeitstag ist, erfahrt ihr rechtzeitig von Eurer Führungskraft. Seid Euch gewiss, bis dahin beobachten wir die Entwicklungen sehr genau und entscheiden unter Berücksichtigung gesetzlicher und gesundheitlicher Aspekten über weitere notwendige Maßnahmen.

Und nach wie vor gilt für uns: Immer mit Herz und Verstand - aber auf Abstand!


+++ Montag, 30.03.2020 +++

Digitale Einreichung der Krankmeldung/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über die Mitarbeiterapp my|work
Ab sofort kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) vom Arzt digital über die my|work App eingereicht werden. Beschäftigte, die also zukünftig erkranken und eine AUB von Ihrem Arzt einreichen, können hierzu den neuen digitalen Weg über my|work wählen.

Bitte beachten: In der ersten Phase können über die App nur die klassischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber erfasst werden.

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Die App kann im Apps@Work Store für geschäftliche und private Smartphones (UOD Service) herunterladen werden.
Wie kann ich den UOD Service bestellen? Einfach unter http://d.ai/mywork oder den CR-Code nutzen. Hol dir die App!

Alternativer Zugangsweg (exklusiv während Blockpause): AUB per E-Mail an ssc_zeit_sued_krankheit@daimler.com senden (Bitte das Original für 6 Monate aufbewahren).


+++ Donnerstag, 26.03.2020 +++
Heute haben Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat aktuell beschlossen, dass im Anschluss an die bereits angekündigte Arbeitsunterbrechung eine zweiwöchige Kurzarbeit folgen soll. Mit dieser Maßnahme wollen wir zum einen die Ausbreitung der Pandemie verlangsamen und Euch bestmöglich schützen. Gegenwärtig lässt sich überhaupt nicht abschätzen, ob und wann wir von einer verlangsamten Ausbreitung des Corona-Virus sprechen können, ab wann sich wieder Normalität einstellen wird. Die Zeiten bleiben ungewiss. Klar ist, dass wir uns auf weitere Maßnahmen für die Beschäftigten verständigen müssen.

Vorgesehen ist, dass die Kurzarbeit ab Montag, 6. April 2020, für die Dauer von zunächst zwei Wochen, also bis Freitag, 17. April 2020, geht. Für uns IG Metall Betriebsräte gilt weiterhin, klare Entscheidungen treffen und weiter auf Sicht fahren.

Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die während der Kurzarbeit eingesetzt werden, erhalten weitere Informationen direkt über ihre Führungskraft. Selbstverständlich achten wir auf größtmöglichen Gesundheitsschutz überall dort, wo vor Ort gearbeitet wird. Kommende Woche gibt es für alle Beschäftigten weitere Informationen sowie Fragen und Antworten zur Kurzarbeit.
Während der Kurzarbeit werden wir die Situation ständig beobachten und über das weitere Vorgehen entscheiden. Herzlichen Dank allen Kolleginnen und Kollegen die im Einsatz sind.


+++ Dienstag, 24.03.2020 +++
Tarifabschluss für Baden-Württemberg: Entgelt- und Mantel-TV für Auszubildende wieder in Kraft - Tarif-Themen 2020 werden ab Jahresende weiter besprochen
Die IG Metall Baden-Württemberg und der Arbeitgeberverband Südwestmetall haben sich auf die Übernahme relevanter Teile des Pilotabschlusses aus Nordrhein-Westfalen verständigt. Die in NRW gefundenen Regelungen zu Kurzarbeit kommen in Baden- Württemberg nicht zum Tragen, da die Tarifpartner im Südwesten bereits vor Jahren weitergehende Zuzahlungen der Arbeitgeber vereinbart haben. Der Tarifvertrag läuft bis 31. Dezember 2020. Die Tarifgespräche zu den in der Tarifrunde 2020 aufgeworfenen Fragen, z.B. zur betrieblichen Bewältigung der Transformation, werden nach Abklingen der Pandemie fortgesetzt. Nähere Informationen zum Abschluss siehe Tarif-Newsletter Nr. 5 im Anhang.

Zusatzinfo: Eingaben in ZEM@WEB für den Monat März sind aufgrund der aktuellen Situation rückwirkend bis spätestens 30.04.2020 möglich.
Fragen zum Zeitmanagement während der Arbeitsunterbrechung? Wendet euch bitte per Mail an: zeit.sindelfingen@daimler.com


+++ Montag, 23.03.2020 +++
Heute startet die Umsetzung der Arbeitsunterbrechung für den Großteil aller Beschäftigten im Daimler-Konzern. Dies ist für uns alle ein ebenso ungewöhnlicher wie unerlässlicher Schritt, um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Der Betriebsrat weist nochmals darauf hin, dass der bereits eingeführte Meldeprozess zu COVID-19 auch in dieser Phase gilt. Dies betrifft alle, die zu Hause sind, aber auch diejenigen, die im Notbetrieb arbeiten.

Zusatzinfo: Der Beantragungszeitraum für die Wandlung der T-ZUG-Zahlung in 6 freie Tage vom 1.4. wird bis zum 31.5.2020 verlängert und kann dann online beantragt werden. Bei Genehmigung stehen diese Tage dann voraussichtlich Ende Juni in ZEM und können im 2. Halbjahr herangezogen werden.


+++ Freitag, 20.03.2020 +++
Der IG Metall-Bezirk NRW erreichte gestern Nacht einen Tarifabschluss in der Metall- und Elektro-Industrie. Kern des Pilotabschlusses sind Regelungen zur Aufzahlung bei Kurzarbeit - diese sind in Baden-Württemberg bereits seit vielen Jahren weitestgehend tarifvertraglich geregelt.

Sollte es zu Kurzarbeit kommen, sind wir in Baden-Württemberg dank der IG Metall und dem Tarifvertrag zur Kurzarbeit und Beschäftigung gut aufgestellt: Zum Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit, das zwischen 60 und 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts beträgt, gibt es einen zusätzlichen tariflichen Zuschuss vom Arbeitgeber. Tarifbeschäftigte erhalten somit - je nach Umfang der Kurzarbeit - ein Nettoentgelt bis zu 93,5 Prozent. Gleichzeitig sind ALLE durch unsere Beschäftigungssicherung bis 2030 vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt.

Da die Entwicklungen auf Grund des Corona-Virus nicht absehbar sind, bereiten wir uns konzernweit in Deutschland in den nächsten 14 Tagen auf eine etwaige Kurzarbeit vor. Als IG Metall-Betriebsräte setzen wir uns dafür ein, dass die Rahmenbedingungen dabei in eurem Interesse sind!

Sollte es hierzu Neuigkeiten geben, informieren wir euch schnellstmöglich.
Passt gut auf euch auf!


+++ Donnerstag, 19.03.2020 +++
Die Produktion an einem Standort wie unserem innerhalb weniger Tage komplett herunterzufahren ist eine Mammutaufgabe. In diesen außergewöhnlichen Zeiten müssen viele wichtige Entscheidungen in kürzester Zeit getroffen werden. Wir haben unter Hochdruck daran gearbeitet, dass ihr klare Ansagen bekommt und die Umsetzung so schnell und gleichzeitig so verantwortungsvoll wie möglich in die Wege geleitet wird - das ist uns gelungen.

Im Werk Sindelfingen (050) gilt die Arbeitsunterbrechung von einschließlich Freitag, 20. März und läuft zunächst zwei Wochen bis einschließlich Sonntag 5. April. Sie beginnt hier mit Abschluss der Spätschicht am Donnerstag, 19. März; im Bereich Forschung und Entwicklung (059) am Montag, 23. März. Wir möchten uns heute schon bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die in den nächsten 14 Tagen im Notdienst die Stellung halten werden.

Die Situation ist alles andere als leicht. Wir als Gesellschaft werden auf eine harte Probe gestellt. Aber jede Krise birgt auch Chancen. Lasst uns gemeinsam Verantwortung übernehmen - nicht nur für uns selbst, sondern auch für unsere Mitmenschen.

Jetzt gilt: Herz, Verstand - und Abstand!
Passt auf Euch auf, meidet soziale Kontakte und bleibt gesund!


+++ Mittwoch, 18.03.2020 +++
Zuspitzung Corona-Pandemie: Arbeitsunterbrechung 20. März bis 5. April - Gesundheit schützen

Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus wird das Unternehmen in Deutschland und Europa die Arbeit bis zum einschließlich 5. April unterbrechen. Auch wir am Standort Sindelfingen bereiten uns darauf vor.

Außergewöhnliche Umstände verlangen außergewöhnliche Maßnahmen - Eure Gesundheit zu schützen steht dabei für uns an erster Stelle. Uns als Arbeitnehmervertretung war besonders wichtig, so schnell wie möglich eine einheitliche Regelung für ALLE Beschäftigten zu finden - in den Produktions- sowie Verwaltungsbereichen gleichermaßen.

Um euch auch während dieser Arbeitsunterbrechung über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, werden wir IG Metall-Betriebsräte auf dieser Seite regelmäßig informieren.

Im Downloadbereich werdet ihr außerdem hilfreiche Dokumente und Links finden.

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Lesetipp: Als Feuerlöscher vielfach gefordert

Lesetipp: Als Feuerlöscher vielfach gefordert

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Brisant Juli 2020

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CORONA HYGIENEHINWEISE - Standort Sindelfingen

CORONA HYGIENEHINWEISE - Standort Sindelfingen

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Flyer: Informationen für Eltern - Corona Ratgeber

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Blitzinfo zur Kurzarbeit Standort Sindelfingen

Blitzinfo zur Kurzarbeit Standort Sindelfingen

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Tarifinfo Nr. 5

Tarifinfo Nr. 5

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Brisant März 2020

Brisant März 2020

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Letzte Änderung: 30.07.2020